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Scheidungsantrag
zustellen
Scheidungsantrag
muss zugestellt werden
Ein Scheidungsverfahren kann nur durchgeführt werden, wenn der Scheidungsantrag dem anderen Ehegatten offiziell zugestellt wird. Die Zustellung hat über das Familiengericht von Amts wegen zu erfolgen. Erst wenn die Zustellung erfolgt ist, ist das > Scheidungsverfahren rechtshängig. Ist die Zustellung wegen unbekannten Aufenthalts des Ehegatten nicht möglich, kann eine öffentliche Zustellung nach § 185 ZPO in Betracht kommen.
Ehegatte nicht auffindbar
Wie wird zugestellt?
OLG Hamm, Beschluss vom 22.11.2012 - 2 WF 157/12
Voraussetzungen für öffentliche Zustellung des Scheidungsantrags
- Nachfrage beim Einwohnermeldeamt
- Nachfrage bei der Post wegen Nachsendeauftrag
- Nachfragen bei Verwandten des Ehegatten,
- Nachfrage bei Freunden.
- Nachfrage beim Arbeitgeber des Ehegatten
Auslandszustellung
Lebt der Antragsgegner im Ausland, muss im Ausland der Scheidungsantrag zugestellt werden. Ein u.U. langwieriges Prozedere. Welche Alternativen bieten sich an? Mehr dazu
> hier
Ohne Schuss kein Jus
Das Familiengericht stellt von Amts wegen den Scheidungsantrag der Gegenseite erst zu, wenn dafür der erforderliche > Gerichtskosten vorschuss bezahlt ist (§ > 14 FamGKG). Dafür wird eine Zahlungsaufforderung seitens der Landesjustizkasse erfolgen. Ausnahmen vom Kostenvorschuss für das Familiengericht sind in § > 15 FamGK G geregelt. Die häufigste Ausnahme ist der Fall, Sie bekommen > Verfahrenskostenhilfe. Meist ist zugleich an den Scheidungsanwalt ein Kostenvorschuss für die Vertretung im Scheidungsverfahren in Höhe der > voraussichtlichen Anwaltskosten (§ 9 RVG) zu leisten.
Zeitpunkt und Rechtsfolgen
des Scheidungsantrags
Abgesehen von > Härtefall-Scheidunge n sind > Trennungsphasen zu beachten, bevor eine Ehe > scheidungsreif ist. Wird ein Scheidungsantrag vor Scheidungsreife eingereicht, hat dies möglicherweise negative Rechtsfolgen. Die > Zustellung eines Scheidungsantrags hat vielfältige Auswirkungen und rechtliche Konsequenzen, die nicht einfach zu überblicken sind. Hierbei soll Ihnen die Checkliste- Scheidung eine Arbeitshilfe sein, damit Sie den optimalen Zeitpunkt zur Einreichung des Scheidungsantrags erkennen können. Die Auswirkungen sind hier nicht vollständig dargestellt. Taktische Überlegungen, können dazu führen einen Scheidungsantrag möglichst frühzeitig einzureichen oder aber den Scheidungsantrag zu verzögern. Zu beachten ist etwa, dass die rechtlichen Folgen bei einer sog. kurzen Ehe andere sind, als bei einer langen Ehe.
Versorgungsausgleich
Nach § 3 Abs.1 VersAusglG endet die Ehezeit zum Ende des Monats, in dem der Scheidungsantrag gestellt wird. War die Ehezeit nicht mehr als drei Jahre, so findet ein > Versorgungsausgleich nur auf Antrag (nicht von Amts wegen) statt § 3 Abs.3 VersausglG . Bei kurzer Ehezeit kann die möglichst rechtzeitige Einreichung des Scheidungsantrags für den Versorgungsausgleich entscheidend sein. Die Frage, ob Wartezeiten für eine gesetzliche Rente oder Invaliditätsversorgung erfüllt sind, kann gegen die sofortige Einreichung eines Scheidungsantrags sprechen. Welche Rechtsfolge hat ein verfrühter Scheidungsantrag auf den Versorgungsausgleich? Beim Versorgungsausgleich kam der BGH zum Ergebnis, dass es zu keiner Verschiebung des Ehezeitendes kommt ( BGH, Beschluss vom 16.08.2017, XII ZB 21/17 ). Nur wenn dies zu einer groben Unbilligkeit führe, könne allenfalls als Härtefall unter den Voraussetzungen des § 27 VersAusglG eine Anpassung erfolgen. In der Praxis wird diese Hürde nur schwer bis gar nicht zu nehmen sein.
- Weiterführende Links:
» Wegweiser zum Versorgungsausgleich > hier
Zugewinnausgleich
Die Zustellung des Scheidungsantrags löst > Auskunftspflichten zum Vermögensbestand der Ehegatten zum Zustellungsdatum aus (§ > 1379 Abs.1 BGB). Mit Zustellung des Scheidungsantrags wird der > Stichtag zur Feststellung des Endvermögens markiert, der für den Zugewinnausgleich maßgebend ist (§ > 1384 BGB). Bei der Bewertung von Vermögensgegenständen können nun latente Steuerlasten zu berücksichtigen sein, wenn zum Zeitpunkt des Scheidungsantrags die Steuerfristen noch nicht abgelaufen sind. Was passiert mit dem Stichtag zum Endvermögens, wenn der Scheidungsantrag zu frühzeitig erfolgt? Wird dieser rechtlich modifiziert? Der BGH sagt: "Es kommt drauf an..."; Mehr dazu erfahren Sie
> hier
- Weiterführende Links:
» Zugewinnausgleichsverfahren > hier
» Vermögenswerte mit latenter Steuerlast - Wann sollte Scheidungsantrag eingereicht werden? > hier
» Wenn Scheidungsantrag (manipulativ) zu einem gewollten Endvermögens-Stichtag eingereicht wird > hier
Beginn
von Vorsorgeunterhalt
- Mit Zustellung des Scheidungsantrags entsteht der Altersvorsorgeunterhalt. An diesen ist stets zusammen mit dem Scheidungsantrag zu denken.
> mehr - Mit Scheidung endet die beitragsfeie Familienmitversicherung zur Krankenversicherung. Insoweit ist im Scheidungsverfahren daran zu denken, ob ein Krankenvorsorgebedarf besteht.
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Folgesachen
Mit dem Scheidungsantrag muss nicht, doch kann eine Folgesache bei Gericht anhängig gemacht werden. Die Frist zur Geltendmachung von Folgesachen endet i.d.R. zwei Wochen vor Scheidungstermin (§ 137 Abs.2 S.1 FamFG).
- Weiterführende Links :
» Wegweiser zu den Folgesachen > hier
Gemeinsame Immobilie
und Ehewohnung
- Bei > gemeinsamer Immobilie ist jetzt daran zu denken, wie diese auseinandergesetzt werden kann. Ist nun eine Teilungsversteigerung möglich?
> mehr - Will ein Ehegatte weiterhin in der ehemaligen Ehewohnung verbleiben, so ist jetzt für die Zeit nach der Scheidung an ein Verfahren zur Sicherung der weiteren Nutzung zu denken
> mehr
Scheidungsantrag
bei Auslandsbezug
Welches Gericht
ist international zuständig?
Haben die Ehegatten unterschiedliche oder haben sie keine deutsche Staatsangehörigkeit oder leben deutsche Ehegatten im Ausland, ist immer zu klären, ob deutsches Scheidungsrecht anzuwenden ist. Innerhalb der EU ist die Frage nach der sog. Rom III-VO zu klären (> Scheidungsreife & internationales Recht).
Praxistipps
zur Scheidung mit Auslandsbezug
Zustellung des Scheidungsantrags im Ausland? :
In Fällen von Scheidungsanträgen, in denen ein Partner (wieder) im Ausland wohnt, kann das > Scheidungsverfahren mit Hilfe Benennung eines vorhandenen > Zustellungsbevollmächtigten beschleunigt werden. Zustellungsbevollmächtigt kann jede geschäftsfähige Person sein, z. B. Eltern, Geschwister, Freunde des Antragsgegners und als solche vom Antragsgegner benannt werden. Muss der Scheidungsantrag im Ausland zugestellt werden, richtet sich die Zustellunginnerhalb der EU nach der > europäischen Zustellverordnung > mehr
Zustellungen außerhalb der EU folgen meist nach den Regeln des > Haager Zustellungsübereinkommen vom 15. November 1965 (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 14.09.2011 - XII ZR 168/09 )
Bei Ehen, die im Ausland geschlossen wurden, sollte im Scheidungsantrag mitgeteilt werden, ob ein inländisches Familienstammbuch angelegt wurde, da dies für die Rechtskraftmitteilung der Scheidung relevant ist. Dies trifft insbesondere auf Parteien zu, die vor dem ausländischen Standesamt geheiratet haben.
Ausländische Heiratsurkunden sind stets in beglaubigter Übersetzung mit vorzulegen.
Im Scheidungsantrag sollten konkrete Angaben zum > Versorgungsausgleich gemacht werden. Bei Durchführung des Versorgungsausgleichs wäre es sinnvoll, wenn der im Ausland wohnende Beteiligte im Inland einen Ansprechpartner bzw. Zustellungsbevollmächtigten hätte. Vor allem, wenn sich Lücken im Versicherungsverlauf ergeben, wird sich die Korrespondenz ansonsten schwierig, kosten- und zeitaufwändig gestalten und die Verfahrensdauer dementsprechend in die Länge ziehen.
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