- Dein Warenkorb ist leer.
Anzahl der Elemente im Warenkorb: 0
Standort :
Startseite > Infothek > Infothek zum Verfahren > Leitfaden zur Scheidung > Scheidungsverfahren > Wie läuft ein Scheidungsverfahren ab? > Scheidung vorbereiten
♦ 1. Schritt :
Vor Trennung und Ablauf einer gesetzlich bestimmten Trennungsphase ist die Ehe nicht > scheidungsreif . In der Regel kann erst nach Ablauf eines Trennungsjahres an die Scheidung gedacht werden.
♦ 2. Schritt:
Spätestens ab Trennung sollte die Scheidung > vorbereitet werden. Welche > Strategien es für eine möglichst einvernehmliche und kostengünstige Scheidung gibt, erfahren Sie hier
> mehr
♦ 3. Schritt:
Ein Scheidungsverfahren beginnt mit > Scheidungsantrag. Nur ein Anwalt kann den Scheidungsantrag stellen > Anwaltszwang
♦ 4. Schritt :
Die Scheidung kann “blank” durchgeführt werden oder es werden weitere > Folgesachen zusätzlich anhängig gemacht. Dadurch entsteht ein sog. > Scheidungsverbund . Jetzt kann die Scheidung nicht mehr ohne gleichzeitige Entscheidung über die Folgesachen ausgesprochen werden.
♦ 5. Schritt :
Eine Scheidung erfolgt erst nach Anhörung im > Scheidungstermin.
♦ 6. Schritt:
Das Scheidungsverfahren endet mit Scheidungsendbeschluss. Wird dieser mit einem > Rechtskraftvermerk versehen, ist das der amtlicher Nachweis, dass Sie gescheiden sind.Hinweis : Weitere Informationen zum Thema Scheidung finden Sie im > Leitfaden zur „ Scheidung “ > mehr