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Bei vielen Betroffenen ruft das Scheitern der Ehe Unsicherheit hervor. Neben der emotionalen > Herausforderung sind anstehende rechtliche Auseinandersetzungen ab der > Trennung zu bewältigen. Natürlich können wir an dieser Stelle nur Tipps und Hinweise für generelle Problemlagen geben.
Zu Beginn der Trennung ist das Stadium erreicht, über die Möglichkeiten einer Familienmediation zur Deeskalation eines angehenden Rosenkriegs nachzudenken. Die Mediation ist eine Alternative zur Streitlösung über die Familiengerichte.
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» Vereinbarungen wirksam gestalten
» Unser Verfahren zur Vertragsgestaltung
Wenn sich abzeichnet, dass über die Trennungsfolgen keine Einigung und keine Kompromisse mit dem Ehepartner möglich sind, wird ein > familiengerichtliches Verfahren oft bereits vor der Scheidung unvermeidlich. Welche Regelungen die Familiengerichte dabei treffen können, erfahren Sie auf den Seiten der nachfolgenden Themen:
Hier bekommen Sie einen Fahrplan, wie Sie schrittweise vorgehen sollten, wenn einer der Ehepartner die Ehewohnung nicht freiwillig verlassen möchte und auch die “Trennung unter einem Dach” als Option nicht Infrage kommt.
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Oft kommt eine Einigung über das Umgangsrecht mit den Kindern nicht zustande oder die Eltern können sich über Angelegenheiten der elterlichen Sorge nicht mehr zum Wohl des Kindes verständigen.
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Streiten sich die Ehegatten, ob und wie viel Unterhalt für die Kinder oder einen Ehegatten zu zahlen ist, müssen mögliche Unterhaltsansprüche gesichert werden.
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Es besteht oftmals die Neigung, dass ein Ehepartner aus Wut oder Verzweiflung die gemeinsamen Bankkonten abräumen möchte. Wie schützt man sich?
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Zeichnet sich ein Rosenkrieg ab, wird meist auch noch um Haushaltsgegenstände, PKW und Haustiere gestritten. Welche gerichtlichen Maßnahmen hierfür infrage kommen
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