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Arbeitshilfen
für die Praxis
Checkliste
Was ist mein Streitpotential?
Das > Scheidungsverfahren selbst ist in der Regel nicht das Problem. Wie eine Scheidung funktioniert, erfahren Sie
> hier
Die meisten Streitigkeiten betreffen vielmehr Themen und Fragen im Zusammenhang mit
Kein Scheidungsfall gleicht dem anderen. Jede Scheidung ist sehr individuell. Deshalb kann die Checkliste keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben. Sie gibt Hinweise, was grundsätzlich zu beachten ist.
Checkliste
Rechtliche Hinweise zur Scheidung
- Trennungsunterhalt gilt nur bis zur Rechtskraft der Scheidung. Ist > nachehelicher Unterhalt als > Folgesache geltend zu machen?
- Sicherung des > nachehelichen Unterhalts durch gesondertes > Auskunftsverlangen (§§ 1585 b Abs.2, 1613 BGB).
- Verzicht auf > nachehelichen Unterhalt ist möglich. Vor Rechtskraft der Scheidung, aber nur durch notarielle Vereinbarung (§ 1585c BGB). Siehe dazu Thema > Scheidungsfolgevereinbarung.
- Beamte: Behandlung der Besoldung (insbes. > Familienzuschlag) nach Scheidung. Auswirkung auf den > nachehelichen Unterhalt? Siehe OLG Celle, Urteil vom 04.01.2006 - 15 UF 128/05.
- Ehegatten im öffentlichen Dienst: Änderungen beim Ortszuschlag im Fall der Scheidung? Hier Beispiel für > Landesbeamte in Berlin.
- Versorgungsausgleich. Grundsätzlich wird jede gesetzliche und private Rentenanwartschaft bei Scheidung geteilt.
- Wegfall des Rentnerprivilegs bei Scheidung beim Versorgungsausgleich und nachehehlicher Unterhalt? Aussetzung der Verkürzung der Versorgungsleistung auf Antrag (§ 33 VersAusglG)? Mehr dazu > hier
- Familienversicherung? Was ändert sich im > Versicherungsschutz?
- Kommt ein > Zugewinnausgleich in Betracht, besteht ab Trennung Anspruch auf Auskunft über das Vermögen (§ 1379 Abs.2 BGB).
- Bei Vermögensverschleuderung nach Trennung kommt Hinzurechnung zum Vermögen in Betracht (§ 1375 Abs.2 BGB).
- Auseinandersetzung des gemeinsamen Eigenheims: Risiko der > Teilungsversteigerung.
- Verlust des gesetzlichen Erb- und Pflichtteilsrechts ab Scheidungsantrag? (§ 1933 BGB).
- Unterscheidung zwischen > Haushaltsgegenstände und sonstiges > Vermögen.