Bedarf des Kindes
Nach welcher Methode wird dieser ermittelt?

Die Bedarfsermittlung erfolgt in erster Linie mithilfe der > Düsseldorfer Tabelle (DT). Doch ihr > Anwendungsbereich ist begrenzt und erfasst nicht alle Fallvarianten und Besonderheiten des Einzelfalls. Erst wenn klar ist, welche Varianten die DT erfasst, ist im weiteren Schritt zu klären, nach welchen Methoden der Bedarf außerhalb der Reichweite der DT ermittelt wird.  Welche Bedarfsermittlungsmethoden in welcher Variante gilt, zeigt Ihnen der folgende
> Wegweiser


Matrix
zur richtigen Bedarfsermittlungsmethode


Lebensstellung und Elterneinkommen

Kriterien für die Bedarfsermittlung

Besitzt das Kind eine > eigene Lebensstellung, wird der Bedarf > 1610 BGB) nicht in Abhängigkeit vom Elterneinkommen und nicht nach Maßgabe der > Düsseldorfer Tabelle ermittelt. Außerhalb des > Anwendungsbereichs der Düsseldorfer Tabelle gelten sog. alternative Ermittlungsmethoden.


Düsseldorfer Tabelle

anwendbar?


Alternative
Ermittlungsmethode
anwendbar?

Kind besitzt eine von den Eltern > abgeleitete Lebensstellung

ja

 

Kind hat > eigene Lebensstellung erreicht

nein

> Pauschalbedarf
minderjähriger Kinder

> Pauschalbedarf
volljähriger Kinder

Einkommen der/des barunterhaltspflichtigen Eltern(teils) geringer als nach zweiter Einkommensgruppe der DT?

♦ kein
Regelbedarf
nach DT

Es gilt der > Mindestbedarf
(§ 1612a BGB)

Einkommen der/des barunterhaltspflichtigen Eltern(teils) höher als nach 15. Einkommensgruppe der DT?

kein
Regelbedarf

Bedarf wird > konkret ermittelt

Feststellung des Gesamtbedarfs
nach § 1610 BGB

Regelbedarf
nach DT zzgl.

+ Mehrbedarf
+ Sonderbedarf
= Gesamtbedarf