"Ein guter Streit endet mit einer Einigung, nicht mit einem Sieg!"
Voltaire (1634 – 1778)
Mit welcher Strategie
wollen Sie sich trennen?
Das Wichtigste in Kürze
- Es gibt für die Vorbereitung einer Scheidung zwei mögliche Zielrichtungen: die streitige oder die einvernehmliche Scheidung.
- Die günstigste Variante für den Geldbeutel und die Nerven ist die > einvernehmliche Scheidung.
- Wenn obendrein das Scheidungsverfahren online vorbereitet wird, ist damit der einfachste Weg zur Scheidung gegeben.
- Die Zielrichtung sollte möglichst früh in der Trennungsphase geklärt sein. Der Ton und die Atmosphäre für das weitere strategische Vorgehen werden sich danach auszurichten.
Trennung | Scheidung
mit Familienrecht nachhaltig gestalten – streitvermeidende VereinbarungenDie einvernehmliche Scheidung hat zum Ziel, möglichst alle > Scheidungsfolgesachen außergerichtlich zu regeln. Familienrechtliche Vereinbarungen vor und nach einer Scheidung sind das Ergebnis von ausgehandelten Bedingungen auf gleicher Augenhöhe. Mediation und "Collaborative Law and Practice" haben sich als sinnvolle Alternativen zur Erzielung verbindlicher Regelungen erwiesen. Durch die Nutzung von Mediation, Schlichtung oder Güterichterverfahren können die beteiligten Parteien Zeit und Geld sparen und gleichzeitig ihre Beziehungen bewahren. Angesichts der emotionalen Natur von Familienrechtsangelegenheiten ist es wichtig, Lösungswege zu finden, die für alle Beteiligten akzeptabel sind und langfristig Bestand haben.
> Wegweiser zu alternativen Verfahren
Eine Scheidungsfolgenvereinbarung ist das wichtigste Instrument für eine einvernehmliche Scheidung. Das Familienrecht bietet dafür den notwendigen Spielraum (> Vertragsfreiheit). Die > Trennungsphase von mindestens einem Jahr bietet dafür das nötige Zeitfenster. Wir geben Ihnen einen Überblick darüber, was bei der Gestaltung der Verträge zu beachten haben.
> Wegweiser zur Einigung und Vereinbarung im FamilienrechtEmotionale Konflikte
außergerichtlich lösenNirgendwo sonst finden sich so viele Streitherde (rechtlicher wie emotionaler Natur), wie bei einer familienrechtlichen Auseinandersetzung, die über Jahre kochen können. Nutzen Sie alle Gelegenheiten, um einen Rosenkrieg zu vermeiden. Andernfalls werden alle Beteiligten wertvolle Lebensqualität, Zeit und Geld auf der Strecke lassen.
> Wir bieten psychologische Paarberatung an
Wegweiser
zur Einigung und Vereinbarung im Familienrecht
Vorteile
von Einigung und Vereinbarungen im Familienrecht
Kosteneinsparungen
Gerichtsverfahren können teuer sein, insbesondere wenn sie sich über einen längeren Zeitraum erstrecken. Einigung und Vereinbarung können dazu beitragen, diese Kosten zu reduzieren.
- Weiterführende Links:
» Trennung kommt - Was ist zu beachten?
» Tipps zur Scheidung
» Regeln zur Vorbereitung
» Unser Verfahren zur familienrechtlichen Vereinbarung
Zeitersparnis
Gerichtsverfahren können langwierig sein, und es kann Monate oder sogar Jahre dauern, bis eine endgültige Entscheidung getroffen wird. Einigung und Vereinbarung ermöglichen es den Parteien, schneller zu einer Lösung zu gelangen.
- Weiterführende Links:
» Wege zur Konfliktlösung
» Unser Verfahren zur familienrechtlichen Vereinbarung
Erhaltung von Beziehungen
Familienrechtliche Auseinandersetzungen können die Beziehungen zwischen den beteiligten Parteien stark belasten. Einigung und Vereinbarung bieten die Möglichkeit, Konflikte auf eine weniger konfrontative Weise zu lösen und so die Beziehungen innerhalb der Familie zu erhalten oder sogar zu verbessern.
Kontrolle über den Prozess und das Ergebnis
Bei Einigung und Vereinbarung haben die Parteien mehr Kontrolle über den Prozess und das Ergebnis. Sie können ihre eigenen Lösungen entwickeln, anstatt sich auf die Entscheidung eines Richters verlassen zu müssen.
- Weiterführende Links:
» Wege zur Konfliktlösung
» Alternative Verfahrenswege
» Unser Verfahren zur familienrechtlichen Vereinbarung
Links & Literatur
Links
Literatur
- Arbeit mit hochkonflikthaften Trennungs- Scheidungsfamilien, Publikation des Bundesministeriums für Familie
- Beate Heiß, Checkliste für die Erstberatung – Teil 1, in > NZFam 2014, 11
- Beate Heiß, Checkliste für die Erstberatung – Teil 2, in > NZFam 2014, 64