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Zahlen Sie noch Porto? - Wir selten. Wir sind für den vertraulichen und verschlüsselten E-Mail-Verkehr mit einem besonderen elektronischen Postfach (> beA) ausgestattet. Für den Zugang bietet sich der - derzeit kostenfreie - Classic-Bürger-Client (Governikus Communicator Justiz Edition) an. Sie können diesen unter https://www.governikus.de/ produkte loesungen/governikus-communicator/justiz-edition/ nach Bestätigung der Nutzungsbedingungen herunterladen (hier zum > Download). Sobald das Postfach für Sie fertig angelegt ist, ist es sofort einsatzbereit. Eine > Schritt für Schritt Anleitung zur Installation und Einstellung stellt der Newsletter der Bundesrechtsanwaltskammer, Ausgabe 28/2017 v. 13.07.2017 zur Verfügung.
Weil wir nicht auf das Wohlwollen örtlicher Richter angewiesen sind, steht bei uns ausschließlich das Interesse des Mandanten im Focus (> Referenzen). Wir sind frei vom Verdacht der > Spezlwirtschaft zwischen Anwälten und Richtern. Vielleicht haben einige das schon tatsächlich erlebt. Oder andere möchten diese Erfahrung erst gar nicht riskieren.
U.a. aus diesem Grund haben wir uns ganz bewusst als freie und unabhängige Familienrechtskanzlei bundesweit aufgestellt. Wir sind nicht auf das Wohlwollen eines örtlichen Richters angewiesen. Das interessiert uns nicht. Selbst wenn es viel Mühe und Fahrtzeit bedeutet, bewahren wir uns mit unserem bundesweiten Engagement die Unabhängigkeit vor irgendwelchen informellen Strukturen, die unserem Mandanten schaden könnte. Wir haben kein Problem damit, dümmliche oder in der Sache uninteressierte Richterinnen und Richter als bloßes Durchgangsstadium zu betrachten oder wegen > Befangenheit abzulehnen. Wir sind sehr gut in der Lage, die Interessen unserer Mandanten in > höherer Instanz zu wahren und zur Geltung zu bringen. Wir gehen diesen Weg für unsere Mandanten, wenn wir wissen, dass die Entscheidung erster Instanz desolat falsch ist. An einen Misserfolg vor einem deutschen OLG können wir uns bisher nicht erinnern.
Laut Forsa-Studie (2013) haben 71 % der Deutschen - vor allem aus Angst vor zu hohen Kosten - darauf verzichtet, ihr Recht juristisch durchzusetzen. Der BGH, Urteil v. 03.07.2017 - AnwZ (Brfg) 42/16 hat zwischenzeitlich die kostenlose Erstberatung für zulässig erklärt. Wir machen davon Gebrauch, indem wir Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Rechtsfrage anbieten und im Vorfeld mit Ihnen abklären, ob wir Ihren Fall optimal bearbeiten können. Im Rahmen einer persönlichen Beratung haben Sie weiter die Möglichkeit, Chancen, Risiken und Strategien in Ihrem Fall zu besprechen.
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Berechnung | Wir ermitteln für Sie, unter Berücksichtigung aller Besonderheiten Ihres Falls, Unterhalsansprüche und Zugewinnausgleich auf aktuellem Stand der Rechtsprechung. » Mehr |
Vertretung | Wir vertreten Sie > überregional und > unabhängig. » hier |
Mit Ihrer Anfrage willigen Sie in die Speicherung Ihrer Daten in unseren elektronischen Akten ein (Art. 6 DSGVO). Eine andere Nutzung Ihrer Daten als zur Ersteinschätzung Ihrer Angelegenheit findet nicht statt. Außerdem sind Sie damit einverstanden, dass Ihnen die Antwort auf Ihre Rechtsfragen per einfacher (lediglich transport- verschlüsselter) E-Mail zugesandt wird.
Durch unsere > Infothek haben Sie bereits einen ersten Eindruck von uns erhalten. Nun haben Sie evtl. konkrete Fragen zu Ihrem persönlichen Fall:
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Für unsere Ersteinschätzung benötigen wir so viel Informationen wie nötig und so wenig möglich.
Unsere Antwort - inkl. Begründung und Empfehlung - erhalten Sie kostenfrei per E-Mail. Anschließend können Sie sich entscheiden, ob wir uns Ihrer Sache im Detail annehmen sollen.
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Persönlicher Kontakt mit Dr. Schröck:
"So umfangreich und fundiert das Wissen in meiner > Infothek auch ist, es kann das persönliche Gespräch und eine individuelle Beratung nicht ersetzen. Für mich steht bei all den rechtlichen Themen immer der Mensch im Vordergrund – also Sie. Daher ist es mir ein großes Anliegen, Ihnen von Anfang an als fachliche Vertrauensperson zur Seite zu stehen und dafür das für Sie passende Setting anzubieten.
Bei der Beratung haben Sie die Wahl:
Für den Fall, dass es Sie meine fachliche Meinung in einem laufenden Fall hinzuziehen wollen, eine Zweitmeinung oder einfach eine fachliche Einschätzung wünschen, eignet sich eine Beratung über Videokonferenz oder Telefonat ganz hervorragend. Auch im Verlauf der weiteren Mandatsbetreuung und zur kurzfristigen Abstimmung haben sich Videokonferenzen und Telefonate als Kommunikationskanal sehr gut bewährt.
Ein erstes persönliches Kennenlernen und der dadurch ermöglichte direkte Eindruck, sind aber auch in Zeiten von Teams und Co. nach wie vor eine gute Basis, für eine vertrauensvolle und verlässliche längere Zusammenarbeit."
Herzliche Grüße
Ihr Dr. Schröck
Beratungstermin mit Dr. Schröck:
Bitte nennen Sie uns mindestens zwei Zeitfenster, in denen wir Sie für einen Beratungstermin am besten passt. Wir werden Ihren Wunschtermin so weit wie möglich berücksichtigen oder Alternativen vorschlagen.
Pauschalpreise:
Unsere Beratungspakete (Beratung Basis | Beratung Premium | Beratung LIVE | Beratung PLUS) werden zu unterschiedlichen Pauschalpreisen (189 € | 389 € | 489 € | 589 €) angeboten. Die Pauschalpreise gelten unabhängig davon, ob es in Ihrer Sache um hohe wirtschaftliche Werte oder komplizierte Fallsituationen geht.
Vorteile:
Ihre Vorteile liegen auf der Hand:
Wir werden Ihnen eine ehrliche Einschätzung der Chancen und Risiken Ihres Falles liefern, die Sie nachvollziehen können. Sie werden danach wesentlich besser beurteilen können, wie und mit welcher Strategie Sie in Ihrem Fall weiterkommen. Weiter werden Sie einschätzen können, ob wir die Kanzlei Ihres Vertrauens sind und die > anwaltliche Vertretung Ihrer (meist) sehr komplexen und hochpersönlichen Angelegenheit übernehmen sollen (zur > Mandatsaufnahme).
Referenz:
Sehr geehrter Herr Dr. Schröck,
vielen Dank für die professionelle Beratung. Fachlich außerordentlich kompetent haben Sie alle meine Fragen beantwortet. Ihre extrem gut gestaltete Homepage mit den unfassbar umfangreichen Informationen spricht für sich und sucht ihresgleichen. Durch Ihr kompetentes und umfangreiches Wissen, als auch Ihre empathische und menschliche Art fühlte ich mich sehr gut aufgehoben und komme, falls es noch einmal erforderlich sein sollte, sehr gerne auf Sie zurück.
Termin:
Bitte nennen Sie uns in Ihrer > E-Mail mindestens zwei Zeitfenster, in denen für Sie ein Beratungstermin am besten passt.
Rechnung - Anrechnung:
Nach Abschluss der Beratung erhalten Sie von uns eine ordnungsgemäße Rechnung. Sollten Sie uns nach der Beratung einen > Auftrag zur anwaltlichen Vertretung erteilen, wird Ihnen die Beratungspauschale auf das weitere > Honorar gutgeschrieben (angerechnet).
Familienrechtliche Berechnungen:
Bitte beachten Sie, dass sich die Themen immer auf das deutsche Familienrecht oder das österreichische Unterhaltsrecht für Kinder beziehen. Familienrechtliche Berechnungen werden im Rahmen einer Beratung nicht durchgeführt. Solche Aufträge können nur über > "Berechnungen - professionell" abgedeckt werden.
Zur Aufnahme des Beratungsmandats sind Mandatsunterlagen (Mandanten-Stammblatt und Widerrufsbelehrung) sowie die Überweisung der > Beratungsgebühr erforderlich. Die Mandatsunterlagen finden Sie zum
Bitte senden Sie die Unterlagen vollständig ausgefüllt und gegengezeichnet per > E-Mail an uns zurück.
Ihren Beratungsgegenstand (Sachverhaltsdarstellung inkl. Ihrer Fragen) sollten Sie schriftlich vorab mitteilen. Quälend drängende Fragen oder Anliegen kann man schon mal am Wochenende oder nachts formulieren und dadurch "loswerden". Text zwingt dazu, sorgfältig zu formulieren. Mögliche Missverständnisse lassen sich besser eindämmen. Denn letztendlich wollen wir Ihnen eine fachkompetente, effiziente Beratung liefern. Zusammen mit den > Mandatsunterlagen und Ihren Terminvorschlägen senden Sie bitte an die
E-Mail-Adresse
info@familienrecht-ratgeber.com
2. Nach Vorlage Ihres Überweisungsbelegs per E-Mail oder Gutschrift der Beratungsgebühr auf unserem Konto kann die Beratung durchgeführt werden.
3. Nach erfolgter Beratung erhalten Sie von uns eine ordnungsgemäße Rechnung. Sollte die Beratung - aus welchen Gründen auch immer - nicht durchgeführt werden können, erhalten Sie selbstverständlich Ihr Geld zurück.
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Warum es sinnvoll ist, Familienstreitigkeiten über eine Einigung zu beenden, erfahren Sie > hier.
In der Realität werden die Chancen zur vertraglichen Gestaltung der Scheidung oft nicht voll genutzt. Zugegeben: Es ist am Ende einer Ehe schwierig, einen Raum für kooperative Vereinbarungen zu finden. Die Kommunikationsstörungen zwischen den Eheleuten sind manifest. Interessen des Ex-Partners interessieren nicht mehr. Hier ist > Verhandlungspsychologie gefragt.
Alle familienrechtlichen > Angelegenheiten, sind für individuelle Vereinbarungen offen. Kaum ein anderes Gebiet des Zivilrechts kann derart individuell modifiziert und gestaltet werden, wie das Familienrecht. Es herrscht grundsätzlich > Vertragsfreiheit.
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Konnte Sie bereits eine Einigung erzielen, muss diese den gerichtlichen > Wirksamkeitskontrollen standhalten. Bei notarieller Beurkundung einer Vereinbarung sollte Ihnen die Rolle des Notars bewusst sein: Er beurkundet für Sie eine Vereinbarung; weist neutral auf rechtliche Risiken hin. Doch beraten darf er nicht. Notare sind keine Interessenvertreter, sondern vielmehr zur Neutralität verpflichtet. Bevor das Vertragswerk zur notariellen Beurkundung kommt, sollten Sie deshalb einen erfahrenen Fachanwalt mit der Gestaltung Vereinbarungsentwurfs beauftragen, der gerichtlichen Wirksamkeitskontrollen standhält. Andernfalls riskieren Sie, dass Ihnen spätestens im Scheidungsverfahren die (notarielle) Vereinbarung "um die Ohren fliegt"; mit entsprechend negativen Konsequenzen.
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Wir beraten Sie, was im Fall Ihrer Trennung die richtige Strategie ist, um gut vorbereitet die Scheidung zu bewältigen. Oder wir finden evtl. Alternativen. Oft hilft bereits eine erste > Beratung, um die nötige Klarheit für den weiteren Weg zu erreichen. Steht fest, dass Sie sich scheiden lassen wollen, können wir Sie selbstverständlich in Ihrem Scheidungsverfahren vertreten.
Der Weg zur Scheidung gestaltet sich sehr vielseitig. Somit gleicht kein Scheidungsverfahren dem anderen und stellt jedes Mal neue Herausforderungen. > Trennung und > Scheidung können kompliziert oder einfach sein. Das hängt ganz davon ab, wie kompromissfähig und verhandlungsbereit die (Ex-)Partner sind, wenn die Zeit der Geschenke vorbei ist. Unser praktiziertes und ständig optimiertes > Scheidungsmanagement zielt darauf ab, Ihre Interessen zu erkennen, systematisch zu analysieren und dazu die richtige rechtliche Strategie zu entwickeln. Ob in Ihrem Fall > alternative Wege zur gerichtlichen Auseinandersetzung infrage kommen, erfahren Sie > HIER. Wir verschließen uns nicht den Methoden und Alternativen zur gerichtlichen Auseinandersetzung von Familienstreitigkeiten. Ist die Kompromiss- und Einigungsbereitschaft auf beiden Seiten sehr hoch, wird eine möglichst stressfreie und preiswerte Scheidung möglich. Dann wird für Sie die > Scheidung Online das Richtige sein. Wünschen Sie einen neutralen Dritten, der die Vermittlung übernimmt, dann ist womöglich die > Mediation für Sie der richtige Weg. Wenn sich jedoch abzeichnet, dass die Fronten verhärtet sind, keine Partei kompromissbereit ist, wird die Sache zur Entscheidung auf das Familiengericht delegiert. In diesem Fall benötigen Sie eine anwaltliche Vertretung, die Ihre Interessen im gerichtlichen Verfahren strategisch klug und fachkompetent durchsetzt. Auch in diesem Fall werden Sie sich bei uns gut aufgehoben fühlen.
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