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Themen im Überblick » Leitfäden

Unser Antrieb ist es, Sie vor „Schiffbruch“ im Familienrechtsstreit zu bewahren. Dafür haben wir die >> Infothek << geschrieben.

» Ziel der Infothek

Unsere Infothek ist ein Wissensschatz für die familienrechtliche Praxis, den Sie in der fachlichen Tiefe und systematischen Darstellung – frei zugänglich – nirgendwo sonst im Internet finden werden.

» Kommentare von Kollegen
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Es gibt in der Praxis Problemlagen, die immer wieder auftauchen und ähnliche Fragen aufwerfen. Diese Problemlagen entstehen aus der Rolle, die man in einer sich trennenden Familienstruktur einnimmt: Ehen von Unternehmern, Eltern oder Immobilieneigentümern erfordern jeweils spezifische Beratungsansätze. Abhängig von der jeweiligen Rolle im Familiensystem haben wir praxisgerechte Leitfäden zu relevanten Themen erstellt.

Dr. Schröck – Kanzlei für Familienrecht | Infothek 2
Entdecken Sie die Lösung,
die Ihnen Zeit und Geld sparen wird.

Unser Antrieb


  • Selbst betroffen: Wer das erste Mal von einer Trennung / Scheidung betroffen ist, hat meist keine Vorstellung davon, was rechtlich auf ihn zukommt und wie die Justiz mit der Angelegenheit umgeht.  Was über Jahre in einem gemeinschaftlichen Leben zusammengewachsen und erwirtschaftet wurde, soll nun gerecht, komplikationslos, schnell und am besten ohne Streit auseinandergesetzt werden? Eine Wunschvorstellung, die Ihnen die Justiz und seine Akteure größtenteils nicht erfüllen werden. In Form von drei Grundregeln haben wir zusammengefasst, womit Sie zu rechnen haben.
  • Ziel der Infothek: Hier finden Sie wichtige Informationen, um die beste Entscheidung darüber zu treffen, wem Sie Ihr Anliegen anvertrauen können. Der Autor, Dr. jur. Jörg Schröck, hat die Infothek ins Leben gerufen, nachdem er bei seiner eigenen Trennung und Scheidung im Jahr 2005 große Schwierigkeiten hatte, einen geeigneten Familienrechtsanwalt zu finden (Lebenlauf). Wir möchten Ihnen diese Schwierigkeiten ersparen. Unser Tipp: Seien Sie vorsichtig bei Alleingängen!
  • Motivation: Unser Ziel in der Infothek ist es, jeden Menschen bestmöglich davor zu schützen, der Justiz und ihren Akteuren hilflos ausgeliefert zu sein. Wenn wir dazu beitragen können, erfüllt uns das zutiefst. Unsere Mission lautet: „Schaffe mehr Wert, als du verbrauchst, und du wirst glücklich sein.“ Wir freuen uns über das positive Feedback zu unserer Arbeit.

Kommentare zur Infothek von Kollegen

  • RA Woelbert – Notar A.D. : „Andere Erzeugnisse am Markt, wecken große Erwartungen, enttäuschen indessen in der täglichen Arbeit“.
  • Nicola Treyde – Fachanwältin für Familienrecht: „Sehr geehrter Herr Kollege Schröck, Ich habe das Bedürfnis, mich bei Ihnen zu bedanken. Ich recherchiere für ALLES IMMER als erstes auf Ihrer Seite und wenn ich es einmal nicht tue, finde ich am Ende die perfekte Zusammenfassung meiner Recherche auf Ihrer Seite. Sie haben sich so viel Mühe gegeben. Sie schreiben so verständlich für Laien und fundiert für uns, Ihre Kollegen. Vielen vielen Dank für Ihre Internetseite.
  • Kurt Schulte Herbrüggen –  Fachanwalt für Familienrecht: „Eine gute Homepage erkennt man sofort – Dann gibt es Homepages, die über das »normale« Maß hinausgehen, die Sie sofort erkennen werden, wenn Sie diese finden. Sie zeichnen sich durch das Bemühen aus, inhaltlich dem potenziellen Kunden Informationen zu bieten, die ihn weiterbringen.
    Sie bringen die Persönlichkeit des Anwalts zum Ausdruck. Nachstehend einige Beispiele, wobei ich betonen möchte, dass ich die Kollegen nicht persönlich kenne, aber wegen ihrer Internet-Präsenz sicher bin, dass Sie dort nicht schlecht aufgehoben sein können: Rechtsanwalt Dr. Schröck …“
  • Dr. Dominik Mayer – Rechtsanwalt: „Die Webseite von Dr. Schröck hat mir extrem gut geholfen, mich in die Rechtsmaterie einzuarbeiten. Hier wird kein Herrschaftswissen in schöne Worte verpackt, wie auf vielen anderen Webseiten, sondern klar gesagt, was rechtlich Sache ist. Insgesamt habe ich fünf Rechtsverfahren bis zum OLG führen müssen (Zugewinn, Umgang, mehrfach Aufenthaltsbestimmungsrecht, Unterhalt, Befangenheit), um schließlich rechtlich und für mich und meine Tochter vertretbare Ergebnisse zu bekommen.
    Da ich selber mit juristischer Bildung ausgestattet bin, konnte ich dank der ausführlichen und akkuraten Hinweise von Dr. Schröck einige Verfahren sogar alleine führen (obwohl das nervlich nicht zur Nachahmung zu empfehlen ist!). Auch eine persönliche Beratung von Dr. Schröck per Videokonferenz habe ich in Anspruch genommen, die zu meiner vollsten Zufriedenheit erfolgt ist. Ich wünsche mir für alle Nutzer, dass es diese Webseite möglichst lange gibt und dass sie auch aktuell gehalten wird, für alle, die sich keine teuren Juris- oder Beck-Online-Zugänge leisten können.“
  • Iris Schubert – Rechtsanwältin: Sehr geehrter Herr Kollege Dr. Schröck, ich möchte mich den lobenden Worten unserer Kollegen zu Ihrer Webseite, der Gestaltung und den inhaltlichen Ausführungen nur allzu gern anschließen. Wie ich Ihnen schon einmal sagte, ersparen Sie vielen unserer Kollegen ein langwieriges Suchen in anderer Lektüre/Kommentaren etc. und geben wertvolle Hinweise und Anregungen.

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Familienrecht
in Europa

Europäische Menschenrechtskonvention
Art. 8 EMRK

Anders als Art. 6 Abs. 1 GG schützt die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) nicht Ehe und Familie, sondern das Familienleben (Art. 8 EMRK). Geschützt wird die tatsächlich gelebte Familie, also Beziehungen, in denen Partner zusammenleben und füreinander einstehen wollen, sowie die Beziehungen zwischen Kindern und ihren engsten Bezugspersonen.

Für solche Familienbeziehungen muss der Staat einen angemessenen rechtlichen Rahmen zur Verfügung stellen, wie er es etwa mit dem Angebot einer eingetragenen rechtlichen Partnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare tun kann. Während Grund- und Menschenrechte traditionell als reine Abwehrrechte gegen den Staat begriffen werden, handelt es sich hier um eine positive Verpflichtung. Der Staat muss tätig werden, um passende Rechtsregime zu schaffen, in denen Familienbeziehungen gelebt werden können (sog. „Bereitstellungsfunktion des Rechts“).

Das Familienrecht ist damit kein Instrument zur Durchsetzung normativer Leitbilder wie etwa dem der traditionellen Familie. Die EMRK fordert vielmehr eine liberale, freiheitliche Ordnung, in der der Staat den Einzelnen die Möglichkeit gibt, ihre Familienbeziehungen zu leben und zu entfalten. Im transeuropäischen Kulturkampf zwischen Liberalität und Tradition steht der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte damit unbeirrt und unaufgeregt zum liberalen Grundkonzept der EMRK.

(Quelle: Prof. Dr. Robert Uerpmann-Wittzack, maîtrise en droit (Aix-Marseille III), Universität Regensburg)

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