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Wer einen Unterhaltsanspruch selbst ermitteln will, benötigt ein Prüfungsraster (> Prüfungsschema zum Kindesunterhalt) und das notwendige Datenmaterial, mit dem die Prüfungsebenen gefüttert werden. Wenn die erforderlichen Informationen nicht vorhanden sind, müssen > Auskünfte von der Gegenseite beschafft und zur Verfügung gestellt werden. Erfolgt dies nicht ordnungsgemäß, ist weiter zu überlegen, mit welchem Datenmaterial dennoch ein > Unterhaltsverfahren erfolgreich geführt werden kann. Oder sollte aus Kostengründen zunächst ein kostenloser Unterhaltstitel in Form einer > Jugendamtsurkunde angestrebt werden? Wird ein Kind > volljährig, verändern sich die Unterhaltsbemessungsgrundlagen. Wer und wie kann deshalb ein > Abänderungsverfahren eingeleitet werden?