Nach welcher Methode wird der Bedarf des Kindes an Unterhalt ermittelt?

Das Wichtigste in Kürze 

  1. Bedarfsermittlung mit Düsseldorfer Tabelle:
    Ein wichtiges Werkzeug für die Bedarfsermittlung ist die Düsseldorfer Tabelle.
    1. Sie dient als Richtlinie, um eine bundesweit einheitliche Unterhaltsberechnung im Regelfall sicherzustellen.
    2. Um den Gesamtbedarf im konkreten Fall korrekt zu ermitteln, müssen Sie die Kalkulationsgrundlagen der Düsseldorfer Tabelle kennen. Andernfalls können Sie nicht beurteilen, ob der Bedarf des Kindes gemäß dieser Richtlinie vollständig und korrekt ermittelt wurde oder ob möglicherweise Korrekturen und Ergänzungen der Tabellenwerte erforderlich sind.
    3. Es ist wichtig zu beachten, dass die Düsseldorfer Tabelle nur bei einer Lebensstellung des Kindes, die von den Eltern abgeleitet wird, Anwendung findet.
  2. Alternative Ermittlungsmethoden:
    In Fällen, in denen das Kind bereits eine eigene Lebensstellung erreicht hat, gelten alternative Ermittlungsmethoden, wie z. B. bei Studenten, die nicht bei einem Elternteil wohnen.

  • Rechtlicher Leitfaden
    zur
    richtigen Bedarfsermittlungsmethode

    Der erste Schritt zur richtigen Bedarfsermittlungsmethode geht stets über die Fragestellung, ob das Kind eine abgeleitete oder eigene Lebensstellung aufweist. Je nach Lebenssituation wird der Bedarf des Kindes nach der Düsseldorfer Tabelle oder alternativen Methoden ermittelt.

    > Wegweiser zur Bedarfsermittlungsmethode


Matrix
zur richtigen Bedarfsermittlungsmethode

Weichenstellung:
Besitzt das Kind eine eigene Lebensstellung, wird der Bedarf (§ 1610 BGB) nicht in Abhängigkeit vom Elterneinkommen und nicht nach Maßgabe der Düsseldorfer Tabelle ermittelt. Außerhalb des Anwendungsbereichs der Düsseldorfer Tabelle gelten sog. alternative Ermittlungsmethoden.


Düsseldorfer Tabelle

anwendbar?


Alternative
Ermittlungsmethode
anwendbar?

Kind besitzt eine von den Eltern
abgeleitete Lebensstellung

ja
Regelbedarf ermitteln

 

Einkommen der/des barunterhaltspflichtigen Eltern(teils) geringer als nach zweiter Einkommensgruppe der DT


Es gilt der Mindestbedarf
1612a BGB)

Einkommen der/des barunterhaltspflichtigen Eltern(teils) höher als nach 15. Einkommensgruppe der DT

Kindesunterhalt bei
hohem Lebensstandard

Mehrbedarf
wird konkret ermittelt

Feststellung des Gesamtbedarfs
nach § 1610 BGB

Regelbedarf
nach Tabelle zzgl.

+ Mehrbedarf
+ Sonderbedarf
werden konkret ermittelt

Kind hat eigene Lebensstellung erreicht

nein

Pauschalbedarf
für minderjähriges oder volljähriges Kind