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Das Familienrecht
kennt den Unternehmer nicht
Fehlende Sonderregelungen
Das > Familienrecht kennt keine besonderen gesetzlichen Vorschriften für den Fall des Scheiterns einer Unternehmerehe. Doch sind Unternehmer / Selbständige sowie der Ehegatte des Unternehmers speziellen Problemen und Gefahren des Familienrechts ausgesetzt, die nicht immer leicht zu erkennen oder zu lösen sind. Brauchen Sie Hilfe beim Familienrecht für Unternehmer? Sichern Sie Ihre finanzielle Zukunft und die Ihrer Familie mit unserem erfahrenen Anwalt für Familienrecht. Unser umfassendes Fachwissen hilft Ihnen bei der Bewältigung der Scheidung, mit dem richtigen strategischen Vorgehen und vielem mehr.
trotz besonderer Risiken
> Wegweiser zum Familienrecht für Unternehmer
Unternehmerehe
UnternehmensschutzSchutz bietet das gesetzliche Rahmenprogramm nur dem Ehegatten, der wirtschaftlich schwächer als der andere Ehegatte ist. Will der wirtschaftlich stärkere Ehepartner und Unternehmer sich und sein Unternehmen vor wirtschaftlicher Ausbeutung im > Scheidungsfall schützen, muss dies über > ehevertragliche Regelungen erreicht werden. Mehr zu den Mitteln des > Unternehmerschutzes erfahren Sie
> Unternehmen familienrechtlich schützen
Wegweiser
zum Familienrecht für Unternehmer & Selbstständige
Unterhaltspflichtiger Unternehmer
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- Weiterführende Links:
» Wegweiser zum Unternehmereinkommen
» Wegweiser zur Einkommensermittlung bei Selbständigen
» Auskunft zum Unternehmergewinn
» Unternehmer im Unterhaltsverfahren
Altersvorsorge
Der Unternehmer unterliegt nicht dem gesetzlichen Rentensystem. Somit besteht ein weiter Gestaltungsspielraum beim Aufbau einer > Altersvorsorge. Die Formen der Altersvorsorge sind vielseitig; damit auch die Problemlagen beim Versorgungsausgleich anlässlich einer Unternehmerscheidung.
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- Weiterführende Links:
» Aufbau der Altersvorsorge beim Unternehmer
» Wegweiser zum Unternehmereinkommen
» Wegweiser zur Einkommensermittlung bei Selbständigen
» Auskunft zum Unternehmergewinn
» Unternehmer im Unterhaltsverfahren
Mitarbeit des Ehegatten
im Unternehmen
Der Ehegatte des Unternehmers hat ein starkes Interesse an finanzieller Absicherung für den Fall des Scheiterns der Ehe. Hat der Ehegatte am Aufbau des Unternehmens mitgewirkt, stehen Ansprüche auf mögliche Entschädigung für geleistete Mitarbeit (Stichwort: > ehebezogene Zuwendung) und die Sicherung des nachehelichen Unterhalts ganz oben auf der Scheidungsliste. Dies sind Schlaglichter auf eine Vielzahl möglicher Problemfelder, die zwar bei jeder Trennung und Scheidung auftauchen können, aber bei einer Unternehmerscheidung besonderes ins Gewicht fallen.
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Ehegatteninnengesellschaft
Unternehmerische Tätigkeit des Ehegatten im Unternehmen
Selbst wenn der Zugewinnausgleich per > Ehevertrag völlig ausgeschlossen wurde, ist das keine Garantie dafür, dass überhaupt kein Vermögensausgleich im Fall der Scheidung stattfindet. Die Rechtsprechung ist erfinderisch und sucht nach rechtlichen Mitteln, um an Stelle des Zugewinnausgleichs alternative Ausgleichsmechanismen zuzulassen. Einer davon ist die > Ehegatteninnengesellschaft. Dieses rechtliche Instrument soll helfen, z.B. in der Ehe geleistete (oft unterbezahlte) Mitarbeit des Unternehmergatten zum Aufbau des Unternehmens oder sonstige ehebedingte Zuwendungen in Geld auszugleichen.
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Unternehmerische Freiheit
in der Ehe
Während intakter Ehe sollte auf den Erhalt notwendiger unternehmerischer Gestaltungsfreiheiten geachtet werden. Hier kann § > 1365 BGB zum Hemmschuh werden. Dies betrifft Verfügungen, die im Wesentlichen das > komplette Vermögen eines Ehegatten betreffen und Gegenstände, die zum > Haushalt gehören. Bei der Zugewinngemeinschaft kann ein Ehegatte über sein Vermögen im Ganzen nur verfügen, wenn dem der andere Ehegatte zustimmt (§ 1365 BGB). Die Verfügungsbeschränkung nach § 1365 BGB gilt auch, wenn es um die Verfügung über nur einen Vermögensgegenstand geht, dieser aber im Wesentlichen das gesamte Vermögen darstellt. Das kann auf ein > Unternehmen ohne weiteres zutreffen. Ist dies der Fall, sind Verfügungen über das Unternehmen unwirksam, solange der Ehegatte nicht zustimmt (vgl. dazu OLG Hamm, Beschluss vom 29.09.20011 - II-4 WF 20/11).
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