Thema: Unterhalt für volljährige Kinder
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Eltern sind in der Regel verpflichtet, Unterhalt für erwachsene Kinder zu zahlen, die noch zur Schule gehen oder eine Hochschulausbildung absolvieren. Darüber hinaus müssen die Eltern unter Umständen einen Teil der Lebenshaltungskosten ihres Kindes, auch wenn es BAföG-Mittel oder Stipendien erhält. Der Betrag, den die Eltern in diesem Fall zahlen müssen, hängt von ihrer finanziellen Situation und dem konkreten Bedarf des Kindes ab. Es ist auch erwähnenswert, dass die Unterhaltszahlungen in solchen Fällen in der Regel nicht über den Zeitpunkt hinausgehen, an dem ein Student sein Studium abschließt oder sein aktuelles Studium beendet.
Berechnung des Unterhalts
Die Berechnung des Unterhalts für volljährige Kinder orientiert sich an der Düsseldorfer Tabelle, wenn das volljährige Kind noch im Haushalt zumindest eines Elternteils lebt. Diese Tabelle basiert auf einer Reihe von Kriterien wie Alter, Anzahl der Kinder und Einkommenshöhe der Eltern.Lebt das volljährige Kind im eigenem Haushalt (sog. eigene Lebensstellung), wird der Bedarf an Unterhalt pauschal bestimmt. Das gilt insbesondere für Studenten mit eigener Wohnung. In der Bedarfspauschale sind Kosten für Miete, Verpflegung, Kleidung, Fahrtkosten etc. einkalkuliert. Auch die Höhe des Unterhaltsanspruchs kann beeinflusst werden durch Einkommen des Kindes. Weiter kann die Bedarfspauschale im Einzelfall erhöht werden, wenn einzelne Bedarfspositionen in der Pauschale zu niedrig kalkuliert sind. Das gilt häufig für die pauschal kalkulierten Mietkosten. Gerade in Ballungszentren reicht die Pauschale meist nicht, um die tatsächlichen Mietkosten für eine Studentenwohnung bezahlen zu können.
Rechte und Pflichten der unterhaltspflichtigen Eltern
Eltern sind dazu verpflichtet, für ihre Kinder unterhaltspflichtig zu sein. Die Höhe des Unterhalts richtet sich dabei nach der Leistungsfähigkeit sowie den Bedürfnissen des Kindes. Hierbei muss jedoch auch beachtet werden, dass volljährige Kinder grundsätzlich verpflichtet sind, ihren Bedarf mit eigenen finanziellen Mitteln zu decken, soweit ihnen das zugemutet werden kann.Die Unterhaltszahlung muss regelmäßig und pünktlich geleistet werden. Die Eltern sind auch verpflichtet, eine angemessene Krankenversicherung für das Kind abzuschließen, um sicherzustellen, dass notwendige medizinische Behandlungen durch die Familienkasse abgedeckt sind.
In Deutschland haben beide Elternteile das gleiche Recht und die gleiche Pflicht, für ihre Kinder zu sorgen. Für volljährige Kinder gilt: die Eltern haben sich am Unterhaltsbedarf des Kindes nach Maßgabe ihrer jeweiligen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit anteilig zu beteiligen. Über die Beteiligungsquote wird in der Praxis sehr häufig gestritten. Diese richtet sich nach der Höhe des jeweiligen Elterneinkommens. Hier tauchen die ersten Schwierigkeiten auf, wenn zumindest ein Elternteil nicht bereit ist, eine ordnungsgemäße Auskunft zu seinem Einkommen zu erteilen. Eine weitere Herausforderung ist, das Einkommen korrekt zu ermitteln, teilweise sogar für Fachanwälte. Das führt am Ende oft zu endlosen Debatten mit dem Gericht über das sog. unterhaltsrelevante Einkommen. Trotz der Tatsache, dass die Oberlandesgerichte für ihre Gerichtsbezirke Leitlinien zur Einkommensermittlung vorgegeben haben, sind die Detailprobleme so komplex, dass darüber langwierige Rechtsstreitigkeiten geführt werden können.