Thema: Unterhalt für volljährige Kinder
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Berechnung des Unterhalts
- Die Berechnung des Unterhalts für volljährige Kinder orientiert sich an der Düsseldorfer Tabelle, wenn das volljährige Kind noch im Haushalt zumindest eines Elternteils lebt. Diese Tabelle basiert auf einer Reihe von Kriterien wie Alter, Anzahl der Kinder und Einkommenshöhe der Eltern.
- Lebt das volljährige Kind im eigenem Haushalt (sog. eigene Lebensstellung), wird der Bedarf an Unterhalt pauschal bestimmt. Das gilt insbesondere für Studenten mit eigener Wohnung. In der Bedarfspauschale sind Kosten für Miete, Verpflegung, Kleidung, Fahrtkosten etc. einkalkuliert. Weiter kann die Bedarfspauschale im Einzelfall erhöht werden, wenn einzelne Bedarfspositionen in der Pauschale zu niedrig kalkuliert sind. Das gilt häufig für die pauschal kalkulierten Mietkosten. Gerade in Ballungszentren reicht die Pauschale meist nicht, um die tatsächlichen Mietkosten für eine Studentenwohnung bezahlen zu können.
- Auch die Höhe des Unterhaltsanspruchs kann beeinflusst werden durch Einkommen des Kindes.
Rechte und Pflichten der unterhaltspflichtigen Eltern
Eltern sind dazu verpflichtet, für ihre Kinder Barunterhalt zu leisten. Die Höhe des Unterhalts richtet sich dabei nach der Leistungsfähigkeit der Eltern sowie den Bedürfnissen des Kindes. Hierbei muss jedoch auch beachtet werden, dass volljährige Kinder grundsätzlich verpflichtet sind, ihren Bedarf mit eigenen finanziellen Mitteln zu decken, soweit ihnen das zugemutet werden kann.Die Unterhaltszahlung muss regelmäßig und pünktlich geleistet werden. Die Eltern sind auch verpflichtet, eine angemessene Krankenversicherung für das Kind abzuschließen, um sicherzustellen, dass notwendige medizinische Behandlungen durch die Familienkasse abgedeckt sind.
In Deutschland haben beide Elternteile das gleiche Recht und die gleiche Pflicht, für ihre Kinder zu sorgen. Für volljährige Kinder gilt: die Eltern haben sich am Unterhaltsbedarf des Kindes nach Maßgabe ihrer jeweiligen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit anteilig zu beteiligen. Über die Beteiligungsquote wird in der Praxis sehr häufig gestritten. Diese richtet sich nach der Höhe des jeweiligen Elterneinkommens. Hier tauchen die ersten Schwierigkeiten auf, wenn zumindest ein Elternteil nicht bereit ist, eine ordnungsgemäße Auskunft zu seinem Einkommen zu erteilen. Eine
Weitere Herausforderung ist, das Einkommen korrekt zu ermitteln, teilweise sogar für Fachanwälte. Das führt am Ende oft zu endlosen Debatten vor dem Gericht. Trotz der Tatsache, dass die Oberlandesgerichte für ihre Gerichtsbezirke Leitlinien zur Einkommensermittlung vorgegeben haben, sind die Detailprobleme so komplex, dass darüber langwierige Rechtsstreitigkeiten geführt werden können.

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