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Formulare zur Auskunft:
Von Fachanwälten in der Praxis geprüft und empfohlen.
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Formulare zur Auskunft:
Von Fachanwälten in der Praxis geprüft und empfohlen.
… (Anrede),
nachdem ich dir mitgeteilt habe, dass ich mich trennen möchte, muss weiter der Unterhalt für die Kinder (Kindesunterhalt) und für mich (Trennungsunterhalt) geregelt werden. Um deine Zahlungsverpflichtung errechnen zu können, bitte ich dich um Auskunft über dein monatliches Erwerbseinkommen unter Einbeziehung aller mit dem Arbeitsverhältnis einhergehenden Zahlungen; Lohnersatzleistungen (z. B. Krankengeld); Steuererstattungen; Kapitaleinkünfte
Bitte schicke mir für den Auskunftszeitraum
Wenn du Abzüge von deinem Einkommen geltend machen willst, gib mir dazu ebenfalls Belege.
Ich bitte dich die Auskunft mir bis spätestens zum …. (Frist setzen! – Weitere Hinweise zum Inhalt) zu erteilen.
Vorläufig bitte ich dich um eine monatliche Zahlung in Höhe von ……(Betrag). Anhand deiner Auskünfte kann ich eine Überprüfung des vorläufigen Zahlbetrages und eine genauere Bezifferung vornehmen lassen.
(Unterschrift)
Der Brief muss enthalten
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Formular II – Auskunft des Unternehmers
Den unterhaltsrelevanten Unternehmergewinn korrekt ermitteln
und Auskunft verlangen bzw. erteilen.
» Tipps zum effizienten Auskunftsverlangen – Auskunft verlangen; aber richtig!
Anschrift
(…)
Sehr geehrte(r)
Vertretungsanzeige
„Hiermit zeigen wir die anwaltliche Vertretung von Herrn/Frau (…) sowie des von ihr/ihm gesetzlich vertretenen Kindes an (…)“ (Originalvollmacht nicht vergessen! -> Auskunftsverlangen vom Anwalt)
Zum Unterhalt
Um die Höhe Ihrer Verpflichtung zur Zahlung von Unterhalt feststellen zu können, ist es zunächst erforderlich, dass Sie Auskunft über Ihr Erwerbseinkommen anhand einer geordneten schriftlichen und unterzeichneten Zusammenstellung erteilen. Die Auskunft muss bei Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit Angaben und Belege für den Zeitraum von (…) bis (…) [Gehaltsnachweise der letzten 12 Monate] enthalten.
Bei sonstigen Einkünften, insbesondere bei Einkünften aus selbständiger, gewerblicher, bzw. freiberuflicher Tätigkeit, aus Vermietung und Verpachtung sowie aus Kapitalerträgen erstreckt sich die Auskunfts- und Belegpflicht über einen Drei-Jahres-Zeitraum, hier über den Zeitraum der Jahre (…) bis (…). Falls für diesen Zeitraum noch keine vollständigen Belege vorhanden sind (z. B. kein Einkommensteuerbescheid), dann ist für die Auskunft der Zeitraum der Jahre von (…) bis (…) maßgebend.
Wenn Sie innerhalb der letzten zwölf Kalendermonate arbeitslos geworden sind, haben Sie auch die Bescheide der Agentur für Arbeit vorzulegen. Sollten Sie für den Verlust des Arbeitsplatzes eine Abfindung bekommen haben, wird um Vorlage der Abfindungsvereinbarung und Abfindungsabrechnung gebeten. Haben Sie im selben Zeitraum krankheitsbedingte Leistungen erhalten, wird auch um Vorlage der entsprechenden Bescheide gebeten. Wir erwarten die Auskunft bis spätestens zum
(Fristeneintrag)
Nach fruchtlosem Fristablauf sehen wir uns veranlasst, gerichtliche Maßnahmen zu ergreifen. Wir machen darauf aufmerksam, dass Sie ab sofort gesetzlichen Unterhalt schulden, auch wenn der konkrete Unterhaltsbetrag erst nach Vorlage der Auskunft konkret beziffert werden kann. Bitte stellen Sie sich darauf ein, dass neben dem Basisunterhalt auch Mehrbedarf geltend gemacht wird [wie z. B. laufende Kosten für Kindergarten, Hort, Schule, Studiengebühren u. a.]
Soweit Sie Ihr unterhaltsrelevantes Einkommen wegen laufenden Zahlungsverpflichtungen bereinigt haben wollen, sollten Sie mit der Auskunft Ihre Verbindlichkeiten mit Angaben zu Höhe, Art und Dauer versehen und entsprechend belegen.
Handelt es sich um Kreditverbindlichkeiten, sind und Zeitpunkt der Kreditaufnahme und das voraussichtliche Ende des Kredits mit Vorlage des Zins- und Tilgungsplans anzugeben. Zum Nachweis tatsächlicher Zahlungen auf bestehende Kredite sind Kontoauszüge oder Barquittungen vorzulegen.
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“Hiermit werden Sie im Namen meiner Mandantschaft sowie des von ihr gesetzlich vertretenen Kindes aufgefordert […] ab dem 1. des Monats [MONAT] den sich aus der zu erteilenden Auskunft ergebenden Trennungs– und Kindesunterhalt zu zahlen”
“bis zur endgültigen Bezifferung des geforderten Unterhalts anhand Ihrer vollständigen und ordnungsgemäßen Auskunft wird – unter dem Vorbehalt möglicher Nachforderungen – ab sofort ein monatlicher Unterhaltsbetrag in Höhe von [konkreter BETRAG] verlangt.“
Sie leben mit unserer Mandantschaft im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das Auskunfts- und Belegvorlage-Begehren umfasst damit auch den aktuellen Stand Ihres Vermögens zum Trennungszeitpunkt, d. h. zum Stichtag, den (DATUM). Der Anspruch ergibt sich aus § 1379 Abs.2 BGB.
Wir werden Sie zur gegebenen Zeit weiter auffordern, den Stand Ihres Vermögens zum Stichtag der Zustellung des Scheidungsantrags anzugeben. Weiter werden Sie hiermit aufgefordert, sämtliche Belege zum Nachweis der Angaben vorzulegen. Wie die Auskunft zu den jeweiligen Stichtagen zu erfolgen hat und zu belegen ist, entnehmen Sie bitte den dazu beigefügten Hinweisen (Formular zur Auskunft).
Wir erwarten die Auskunftserteilung bis spätestens zum
(Fristeneintrag)
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt