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Je mehr gestritten wird,
desto teuer wird die gesamte Scheidungsangelegenheit.
Die > Kosten einer “blanken” > Scheidung können mit Scheidungskostenrechner online ermittelt werden. Eine Scheidung kann teuer werden, wenn die Ehegatten anlässlich ihrer Scheidung über weitere sog. > Scheidungsfolgesachen (z.B. Verfahren wegen Unterhalt, Kinder etc.) streiten.
Keine > Scheidung funktioniert ohne > Anwalt und ohne > Familiengericht. Also fallen Anwalts- und Gerichtsgebühren an. Die Ermittlung der Scheidungskosten basiert auf sog. > Gegenstandswerten (= Verfahrenswert i.S.v. > § 3 Abs.1 FamGKG). Die Höhe des Gegenstandswerts wird vom Einkommen der Ehegatten, der Zahl der Kinder, der Anzahl der beim > Versorgungsausgleich zu teilenden Rentenanwartschaften sowie vom Vermögen der Ehegatten abhängen. Hinzu kommen die Kosten für sog. > Scheidungsfolgesachen (> § 137 Abs.2 FamFG). Diese werden zum Gegenstandswert der Scheidung hinzuaddiert (> § 33 Abs.1 FamGKG) und können die Gesamtkosten einer Scheidung immens beeinflussen. Neben der “Scheidungssache” (§ > 121 Ziff.1 FamFG) und “Scheidungsfolgesache” gibt es noch die dritte Kategorie der sog. > isolierten Familiensachen. Das trifft z.B. auf > Trennungsunterhaltsverfahren zu. Die damit verbundenen Verfahrenskosten werden vollkommen separat von der Scheidungssache abgerechnet.
Bei Scheidungskosten verhält es sich wie bei der Steuer: Keiner bezahlt freiwillig und nicht mehr als unbedingt notwendig. Deshalb stellt sich bei einer > Scheidung immer die Frage, wie hoch die Scheidungskosten sind und wie ein Scheidungsverfahren möglichst kostengünstig gestaltet werden kann.