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Startseite > Kanzlei für Familienrecht > Infothek > Leitfäden > Leitfaden zum Unterhalt > Unterhaltsberechtigte > Kindesunterhalt > Ausbildungsanspruch > Ausbildungswege > Ausbildungsfinanzierung
Kinder haben > Anspruch auf Ausbildung und Deckung der Kosten einer angemessenen Vorbildung zum Beruf durch ihre Eltern (> § 1610 Abs.2 BGB). Dieser Grundsatz gilt, soweit nicht vorrangig