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Einkommen
darlegen und beweisen
» Auskunftsanspruch
(§ 1605 Abs.1 S.1 BGB)
Um Beweisnöte zu vermeiden, sind die Unterhaltsbeteiligten einander verpflichtet, auf Verlangen über die erforderlichen > Bemessungsgrundlagen Auskunft zu erteilen (§ > 1605 Abs.1 S.1 BGB; 1580 BGB). > Mehr
» Beleganspruch
(§ 1605 Abs.1 S.2 BGB)
Der Auskunftsanspruch wird flankiert vom weiteren Anspruch auf Vorlage von Belegen (§ 1605 Abs.1 S.2 BGB). Welche Belege damit gemeint sind, erfahren Sie > hier
Wegweiser
zur Auskunft- und Belegpflicht
Formular
zur Auskunft
Der Rechtsanwalt wird für Sie nur dann das > unterhaltsrelevante Einkommen korrekt ermitteln können, wenn er umfassend Auskunft über alle unterhaltsrechtlich relevanten wirtschaftlichen Unterlagen erhält. Das unterhaltsrelevante Einkommen wird anhand der Auskunft mithilfe eines Formulars erfasst. Um dieses Formular vollständig und korrekt ausfüllen zu können, ist eine umfassende Auskunft über das Unterhaltsrelevante Einkommen aller am Unterhalt beteiligten Personen erforderlich.
Infoblatt
Einkommensbelege
INFORMATIONSBLATT
zum EINKOMMEN
Bei professioneller schriftlicher Aufforderung zur Auskunft fügen wir für die Gegenseite ein Informationsblatt über den Umfang der Auskunft und die dabei einzureichenden Belege bei. Dieses Informationsblatt finden Sie
> hier
Checkliste
Belege
Damit an Belegen möglichst nichts vergessen wird, bieten wir zur Orientierung nachfolgende Checkliste:Allgemeine Belege
- Sparbuch
- Depotauszug
- Lebensversicherungen
- sonstige Versicherungen
- Krankenversicherungen
- Darlehensverpflichtungen
- Pkw-Kosten
- Werbungskosten
- Bausparkassenauszüge
Belege bei Immobilienbesitz
- Darlehensverträge
- Versicherungsverträge
- Grundsteuerbescheide
- sonstige Grundbesitzabgaben (wertbildende Faktoren)
- Verbrauchskostenaufstellung
Belege bei Beamten- und Angestelltenverhältnis
- Gehaltsbescheinigungen
- Steuerbescheide
- Steuererklärungen
- Steuerkarte mit Steuerbescheinigung
Belege bei unternehmerischer Tätigkeit
- Bilanzen der letzten drei Jahre
- Einnahme-Überschussrechnung der letzten drei Jahre
Belege bei Bezug von Versorgungsleistungen
- Sozialhilfebescheid
- Arbeitslosenhilfebescheid
- Arbeitslosengeldbescheid
- Bescheid über Unterhaltsgeld
- Wohngeldbescheid
- Kindergeldbescheid
- Rentenbescheide