Unterhalt ermitteln
Wie geht man systematisch vor?
Das > Unterhaltsrecht ist ein hochkomplexes Rechtsgebiet und erscheint z.T. nicht logisch oder strukturiert. Welche allgemeinen Grundsätze herrschen vor? Können daraus folgerichtige Prinzipien und > Prüfungsschemata abgeleitet werden? Ja, es gibt auch im Unterhaltsrecht systembildende Prinzipien.
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Wegweiser
zur systematischen Unterhaltsermittlung
- Anspruchsgrundlage - Wer hat Anspruch auf Unterhalt?
- Grundschema zur Unterhaltsermittlung
- Prüfungsschema zum > Kindesunterhalt
- Prüfungsschema zum > Ehegattenunterhalt
- Prüfungsschema zum > Kinderbetreuungsunterhalt
Das Auffinden oder das Erkennen des systemtragenden Prinzipien ist eine unschätzbare Hilfe, wenn Detailfragen zum Unterhaltsrecht zu beantworten sind, deren Antwort sich nicht direkt aus dem Gesetz ablesen lässt (Regelungslücke). Also muss systematisch erschlossen werden, welche Antwort der Gesetzgeber geben würde, wenn er sie direkt in die Form einer Norm gegossen hätte. Diese Vorgehensweise nennt man systematische Auslegung. Dies hilft auch beim Verständnis der Rechtsprechung zum Unterhaltsrecht. Hat man es mit einer rechtssystematisch stimmigen Entscheidung zu tun, so spricht viel dafür, dass die Entscheidung richtig ist und der systemkonsequenten Fortentwicklung des Unterhaltsrechts dient. Mit solch einer Rechtsprechung lässt sich in der Praxis argumentieren und überzeugen. Ein System ist nicht bereits verwirklicht, in dem der Rechtsstoff formal geordnet erscheint (äußeres System). Angesprochen wird hier das sog. innere System, dass dem Unterhaltsrecht zugrunde liegt. Das innere System wird getragen von Prinzipien, Wertvorstellungen und Modellvorstellungen von gelebter familiärer Beziehung und Ehe (z.B. Modell der > "ehelichen Lebensverhältnisse". Das stärkste Argument für oder gegen eine vertretene Rechtsansicht ist das Argument: Es passt zum (inneren) System! Wenn der Gesetzgeber des Unterhaltsrechts sich selbst einem System verpflichtet und keinen "neuen" systematischen Ansatz wählt, dann gewinnt das Postulat nach Systemkonsequenz eine herausragende Bedeutung. Eine systemkonsequente Rechtsanwendung dient letztendlich der gerechten Entscheidungsfindung. Die Einhaltung von Prinzipien sorgt für Gleichmäßigkeit und Folgerichtigkeit bei der Ausformung des Rechts. "Gleiches soll gleich, Ungleiches soll ungleich behandelt werden" (Gerechtigkeitspostulat des Art. 3 GG). Ändern sich in einer Gesellschaft die Wertvorstellungen von Familie, hat dies Auswirkung auf Rechtsprechung und Gesetzgebung: Gesetz und Recht soll dem geordneten menschlichen Zusammenleben dienen und nicht umgekehrt. Welchen Einfluss ein Wertewandel auf das innere System des Familienrechts hat, lässt sich an der Einführung des Sorgerechts leiblicher und zugleich nicht gesetzlicher Väter im Jahr 2013 beispielhaft zeigen (> Rechte leiblicher Väter im Wandel der Zeit).
Bemessungsgrundlagen
Maßstäbe zur Unterhaltshöhe
Grundsätzlich wird der > Unterhaltsanspruch über die Rechengrößen > Einkommen und > Vermögen ermittelt und folgt dem System der fünf Prüfungsebenen. Die im > Grundschema gezeigte Reihenfolge der Prüfungsebenen ist einzuhalten. Auf den Prüfungsebenen Bedarf, Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit wird mit den Bemessungsgrundlagen Einkommen & Vermögen gerechnet:
EINKOMMENPrimäre Bemessungsgrundlage
VERMÖGEN
Sekundäre Bemessungsgrundlage
KONKRETER BEDARF
Alternative Bemessungsgrundlage
Ausnahmsweise findet die Bedarfsermittlung unabhängig vom Einkommen und Vermögen statt: