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Einkommen
darlegen und beweisen
Auskunftsanspruch
(§ 1605 Abs.1 S.1 BGB)Um Beweisnöte zu vermeiden, sind die Unterhaltsbeteiligten einander verpflichtet, auf Verlangen über die erforderlichen > Bemessungsgrundlagen Auskunft zu erteilen (§ > 1605 Abs.1 S.1 BGB; 1580 BGB).
> mehr
Beleganspruch
(§ 1605 Abs.1 S.2 BGB)Der Auskunftsanspruch wird flankiert vom weiteren Anspruch auf Vorlage von Belegen (§ 1605 Abs.1 S.2 BGB). Welche Belege damit gemeint sind, erfahren Sie
> hier
Auskunfts-Formulare vom Experten
Ihr Vorteil zur vollständigen und rechtssicheren Auskunft.
Von Fachanwälten geprüft und empfohlen.
Wegweiser
zur Auskunft- und Belegpflicht
Checkliste
Belege
Damit an Belegen möglichst nichts vergessen wird, bieten wir zur Orientierung nachfolgende Checkliste:
Allgemeine Belege
- Sparbuch
- Depotauszug
- Lebensversicherungen
- sonstige Versicherungen
- Krankenversicherungen
- Darlehensverpflichtungen
- Pkw-Kosten
- Werbungskosten
- Bausparkassenauszüge
Belege bei Immobilienbesitz
- Darlehensverträge
- Versicherungsverträge
- Grundsteuerbescheide
- sonstige Grundbesitzabgaben (wertbildende Faktoren)
- Verbrauchskostenaufstellung
Belege bei Beamten- und Angestelltenverhältnis
- Gehaltsbescheinigungen
- Steuerbescheide
- Steuererklärungen
- Steuerkarte mit Steuerbescheinigung
Belege bei unternehmerischer Tätigkeit
- Bilanzen der letzten drei Jahre
- Einnahme-Überschussrechnung der letzten drei Jahre
Belege bei Bezug von Versorgungsleistungen
- Sozialhilfebescheid
- Arbeitslosenhilfebescheid
- Arbeitslosengeldbescheid
- Bescheid über Unterhaltsgeld
- Wohngeldbescheid
- Kindergeldbescheid
- Rentenbescheide