DR. SCHRÖCK - Kanzlei für Familienrecht

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Dr. jur. Jörg Schröck

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Was können wir
für Sie tun?

Ersteinschätzung
» kostenfrei

Testen Sie uns.
Wir beantworten zwei konkrete Fragen zu Ihrem Fall völlig kostenfrei.

Beratungspakete
» Optionen
» Pauschalpreise

Sie können wählen:
das klassische Vieraugengespräch im Konferenzraum unserer Kanzlei in München, in der familiären Kanzlei in Augsburg, die ortsungebundene Beratung per Videokonferenz (Zoom) oder Telefonat. Wir beanspruchen Pauschalpreise, die völlig unabhängig davon gelten, ob es in Ihrer Sache um hohe wirtschaftliche Werte oder komplizierte Fallsituationen geht. Im Fall eines anschließenden Mandats ist die Beratung zudem > kostenfrei

Vereinbarung
» erzielen
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Sie versuchen eine Einigung:
Wir begleiten 
Einigungsprozesse und gestalten wirksame Vereinbarungen.

Einvernehmliche Scheidung
» Einvernehmlich
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Sie wollen eine schnelle, kostengünstige Scheidung:
Einvernehmliche Scheidungen
im Online-Verfahren vertreten wir zum Mindesttarif.

Vertretung in
» Familiensachen
» Scheidung

Es kommt zum Streit:
Wir vertreten Ihre Interessen im Familienrechtsstreit überregional. Warum wir das tun, erfahren Sie > hier 

Berechnung
» Unterhalt
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Familienrechtliche Berechnungen:
Ansprüche auf Unterhalt und Zugewinnausgleich ermitteln wir unter Berücksichtigung aller Besonderheiten Ihres Falles.

Kanzleiprofil
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Unsere Arbeitsweise: unabhängig | überregional | vertrauensvoll 
Weitere Informationen über unser Profil finden Sie > hier
Wege zu uns
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Hier finden Sie 
> Telefonnummer, Mailadresse
> kostenfrei zum Beratungsformular für einen Beratungstermin
> kostenfrei zu den Mandatsunterlagen für die Mandatsaufnahme


Kanzleiprofil
Arbeitsweise

Vertrauensvoll
"Mandare"


Mandare“ kommt aus dem Lateinischen und bedeutet so viel wie (sich) „anvertrauen“. Die Wahl des Anwalts zur Interessenvertretung ist absolute Vertrauenssache. Das nehmen wir sehr ernst. Wir reden niemals mit Dritten über unsere Mandanten oder uns anvertraute Angelegenheiten. Es denn Sie wir haben von Ihnen eine schriftliche Schweigepflichtentbindungserklärung.  


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Spezlwirtschaft
oder unabhängige Anwaltskanzlei?


Spezlwirtschaft: Immer wieder ist der Glaubenssatz anzutreffen, Richter und Anwälte würden meist vor einer Verhandlung miteinander telefonieren. Hier würden die Fäden gezogen und bereits im Vorfeld ausgehandelt, was man mit Ihnen am nächsten Tag anstellen wird. Für das Scheidungsopfer wird nur noch ein kleines „Bauerntheater“ aufgeführt. Und es denkt nur, es ginge um Gerechtigkeit und faire Verhandlung. Während der Mandant noch seine mitgebrachten Aktenordner sortiert, sind Anwalt und Richter gedanklich schon bei der nächsten Pause oder nächsten Verfahren. Man kennt sich bei Gericht, man hat oft jahrelang miteinander zu tun. Sie hingegen sind nur ein durchlaufender Posten in diesem Geschäft unter Juristen. Wer dazu noch eine Bestätigung sucht, kann sich auf folgendes Zitat aus > Scheidungsratgeber für Männer berufen: "Ein Rechtsanwalt aus der Stadt, wo das mit dem Fall befasste Familiengericht residiert, taugt nichts. Es kommt dabei bestenfalls die übliche harmonische „Spezlwirtschaft“ raus. Denn ein ortsansässiger Anwalt muss noch viele Jahre mit dem Richter zusammenarbeiten. Da waltet ein stetiges Geben und Nehmen, und irgendwo dazwischen sitzen Sie. Ihretwegen kriegen die sich bestimmt nicht in die Wolle, selbst wenn es höchstbrisant um Ihre Kinder geht, die Sie seit Jahren nicht gesehen haben. Bis Sie überhaupt merken, wie der Hase läuft, haben die beiden Anwälte - der gegnerische und Ihrer - und der Richter bereits ausgemacht, wie hoch Ihre Abrechnung oder Regelung sein wird. Im Gerichtssaal wird nur noch ein halbstündiger Komödienstadel gegeben, weil Sie den selbst bezahlt haben."

Unabhängige Anwaltskanzlei: U.a. aus diesem Grund haben wir uns ganz bewusst als freie und unabhängige Familienrechtskanzlei bundesweit aufgestellt. Wir sind nicht auf das Wohlwollen eines örtlichen Richters angewiesen. Das interessiert uns nicht. Selbst wenn es viel Mühe und Fahrtzeit bedeutet, bewahren wir uns mit unserem bundesweiten Engagement die Unabhängigkeit vor irgendwelchen informellen Strukturen, die unserem Mandanten schaden könnte. Wir haben kein Problem damit, dümmliche oder in der Sache uninteressierte Richterinnen und Richter als bloßes Durchgangsstadium zu betrachten oder wegen > Befangenheit abzulehnen. Wir sind sehr gut in der Lage, die Interessen unserer Mandanten in > höherer Instanz zu wahren und zur Geltung zu bringen. Wir gehen diesen Weg für unsere Mandanten, wenn wir wissen, dass die Entscheidung erster Instanz desolat falsch ist. An einen Misserfolg vor einem OLG können wir uns bisher nicht erinnern. 


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Anwaltliche Vertretung
bundesweit


Unsere Kanzlei-Standorte sind > München und > Augsburg. Unser > Kanzleiprofil ist darauf ausgelegt, Sie örtlich ungebunden vor jedem deutschen Gericht vor Ort zu > vertreten. Wir sind frei vom Verdacht der > Spezlwirtschaft zwischen Anwälten und Richtern. Weil wir nicht auf das Wohlwollen örtlicher Richter angewiesen sind, steht bei uns ausschließlich das Interesse des Mandanten im Focus Eine große Distanz zu unserem Kanzleisitz sollte also für Sie kein Hinderungsgrund sein, Ihren Fall von einer überregionalen Fachanwaltskanzlei erledigen zu lassen. Haben Sie Interesse an einer Vertretung Ihrer Scheidungsangelegenheit durch uns? 


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Profitieren Sie von unserer > Erfahrung aus Verfahren vor

  • zahlreichen Familiengerichten in ganz Deutschland
  • Bezirks- und Landgerichten in Österreich
  • Hanseatisches OLG - Hamburg
  • Kammergericht - Berlin
  • Brandenburgisches OLG
  • OLG Bamberg
  • OLG Düsseldorf
  • OLG Dresden
  • OLG Frankfurt a.M.
  • OLG Hamm
  • OLG Karlsruhe
  • OLG Köln
  • OLG München
  • OLG Nürnberg
  • OLG Oldenburg
  • OLG Stuttgart
  • OLG Zweibrücken
  • und mehr ...

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Digitale Korrespondenz
Digitale Akte
Besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA)
Verschlüsselter E-Mail-Verkehr


Seit dem 01.01.2022 besteht die gesetzliche Pflicht, mit Gerichten digital zu korrespondieren. Schriftsätze und Anträge müssen digital eingereicht werden. Nur Schriftsätze und sonstige Unterlagen (Anlagen) im PDF-Format sind dafür zugelassen. Deshalb müssen uns sämtliche Mandatsunterlagen (Dokumente, Beleg etc.) im PDF-Format zur Verfügung gestellt werden. Mandanten und Anwälte haben sich auf den > elektronischen Rechtsverkehr (ERV) einzustellen. 

Elektronische Akte:
Bereits seit 2018 führen wir unsere anwaltlichen Handakten (§ 50 Abs.1 BRAO) ausschließlich in digitaler Form
(§ 50 Abs.4 BRAO).

Korrespondenz mit der Justiz:
Zum sicheren Datenaustausch mit der Justiz sind wir mit einem besonderen elektronischen Postfach für Anwälte (> beA) ausgestattet und mit dem Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) verbunden.

Korrespondenz mit Mandanten:
Die Kommunikation mit Mandanten per E-Mail ist in unserer Praxis üblich und > rechtlich zulässig. Zur Sicherheit der Kommunikation per E-Mail möchten wir Sie auf folgendes hinweisen:

  • E-Mails an info@familienrecht-ratgeber.com werden ausschließlich vom Anwalt empfangen und gelesen. Sonstige Kanzleimitarbeiter haben hierauf keinen Zugriff.
  • Verschlüsselung auf dem Transportweg: Wir senden ausschließlich Ende-zu-Ende (HTTPS | TLS) verschlüsselte E-Mails.  HTTPS-Transportverschlüsselung erkennen Sie am grünen Schloss im Browser. HTTPS zur Transportverschlüsselung wird von den Aufsichtsbehörden als Stand der Technik eingestuft. Um sich das ganze bildlich vorzustellen, ist eine transportverschlüsselte E-Mail mit einem versiegelten Brief auf dem Postweg - nicht mit einer Postkarte - vergleichbar. Dass wir mit unserem E-Mail-Account: info@familienrecht-ratgeber.com transportverschlüsselte E-Mails empfangen und versenden, können Sie hier testen (> Online-Dienst dazu: https://www.checktls.com/TestReceiver). Genauso können Sie testen, ob Ihre E-Mails verschlüsselt versendet werden.
  • Verschlüsselung des Inhalts der E-Mail: Inhalts-verschlüsselte E-Mails, sind E-Mails, die mit einem für niemand verständlichen Text übermittelt werden, den man nur entschlüsseln kann, wenn man über den Schlüssel für die Entschlüsselung verfügt. Auch diese Form der E-Mail-Korrespondenz können wir - auf ausdrücklichen Wunsch - anbieten. Allerdings können Sie dann unsere E-Mails nur mit einem jeweils gesondert übermittelten Schlüssel entschlüsseln und lesen.

» Der elektronische Rechtsverkehr


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Kostenfreie

Ersteinschätzung

Testen Sie uns
kostenfrei!


Laut Forsa-Studie (2013) haben 71 % der Deutschen - vor allem aus Angst vor zu hohen Kosten - darauf verzichtet, ihr Recht juristisch durchzusetzen. Der BGH, Urteil v. 03.07.2017 - AnwZ (Brfg) 42/16 hat zwischenzeitlich die kostenlose Erstberatung für zulässig erklärt. Wir machen davon Gebrauch, indem wir Ihnen eine > kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Rechtsfrage anbieten und im Vorfeld mit Ihnen abklären, ob wir Ihren Fall optimal bearbeiten können. Im Rahmen einer > persönlichen Beratung haben Sie weiter die Möglichkeit, Chancen, Risiken und Strategien in Ihrem Fall zu besprechen. Anschließend können Sie sich entscheiden, ob wir uns Ihrer Sache im Rahmen einer > persönlichen Beratung oder eines > Mandats annehmen sollen: > zum Kontakt

» Formular zur Ersteinschätzung

Datenschutz


Mit Ihrer Anfrage willigen Sie in die Speicherung Ihrer Daten in unseren elektronischen Akten ein (Art. 6 DSGVO). Eine andere Nutzung Ihrer Daten als zur Ersteinschätzung Ihrer Angelegenheit findet nicht statt. Außerdem sind Sie damit einverstanden, dass Ihnen die Antwort auf Ihre Rechtsfragen per einfacher (lediglich transport- verschlüsselter) E-Mail zugesandt wird.



Welche Fragen
beantworten wir kostenfrei?


Durch unsere > Infothek haben Sie bereits einen ersten Eindruck von uns erhalten. Nun haben Sie evtl. konkrete Fragen zu Ihrem persönlichen Fall:

  • Konkrete Fragen:
    Wir beantworten bis zu zwei konkrete Fragen im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung und geben Ihnen - wenn möglich - Hinweise, welche weiteren Schritte in Ihrer Situation zielführend sind.
  • Offene Fragen:
    (z.B. "wie schätzen Sie meine Rechtslage ein", "Was muss ich tun, um ... zu erreichen" etc.) beantworten wir nicht kostenlos. Solche offenen Fragen sind vielmehr Gegenstand von > persönlichen Beratungen.

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Persönliche Beratung
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Bei all den rechtlichen Themen steht für uns immer der Mensch im Vordergrund – also Sie. Manche Menschen wollen und schätzen den persönlichen, direkten Kontakt zum Anwalt ihres Vertrauens. Andere Menschen begrüßen dagegen für eine Besprechung den kurzen und zeitsparenden Weg über eine Videokonferenz oder Telefonat. Uns ist es ein großes Anliegen, Ihnen bereits für den ersten Kontakt und bei Beratungen, die für Sie passende Beratungsoption anzubieten.

Sie haben die Wahl: Das klassische Vieraugengespräch im Konferenzraum unserer Kanzlei in München oder in der familiären Kanzlei in Augsburg oder Ortsungebundene Beratung per Videokonferenz (Zoom) oder Telefonat:

    Option BASIS
    » buchen

    › 189 €
    › Telefon
    › Video

    Beschreibung: Beratungsgespräch mit Rechtsanwalt Dr. Schröck via Telefon oder Videokonferenz bis zu 30 Minuten.  Wollen Sie, zu Ihrem Fall unsere fachliche Meinung hören oder eine Zweitmeinung einholen, ist dies das richtige Beratungspaket für Sie. Pauschalpreis: 189 € inkl. 19 % MwSt. (> Gutschrift bei Folgemandat).

    » Beratung buchen (hier kostenfrei zum Beratungsformular) 

    Option PREMIUM
    » buchen

    › 389 €
    › Telefon
    › Video
    › Kanzlei

    Beschreibung: Persönliches Beratungsgespräch mit Rechtsanwalt Dr. Schröck bis zu 60 Minuten. Sie möchten Ihren Einzelfall ausführlich besprochen haben? Wollen sich vor einem Mandat zur Interessenvertretung einen persönlichen Eindruck verschaffen? Dann ist dieses Paket für Sie das richtige. Pauschalpreis: 389 € inkl. 19 % MwSt. (> Gutschrift bei Folgemandat).

    » Beratung buchen (hier kostenfrei zum Beratungsformular) 

    Option PLUS 
    » buchen

    › 589 €
    › Telefon
    › Video
    › Kanzlei
    › Expertise

    Beschreibung: Zusätzlich zur Option > PREMIUM, mit einer Zeitspanne bis zu 75 Minuten, erhalten Sie das Beratungsergebnis schriftlich ausgearbeitet und begründet (Expertise). Pauschalpreis: 589 € inkl. 19 % MwSt. (> Gutschrift bei Folgemandat).

    » Beratung buchen (hier kostenfrei zum Beratungsformular) 

    Option PROFI 


    › Preis auf Anfrage
    Telefon
    Video
    › Kanzlei

    Beschreibung: Wir bieten Unterstützung in unterschiedlichen Formen an. Lassen Sie uns kollegial darüber sprechen. Kontaktieren Sie uns telefonisch unter 089 - 2155-4181-0 oder per E-Mail.

    Persönliche Beratung
    Ihr Vorteil

    Ihre Vorteile bei einer persönlichen Beratung durch Dr. Jörg Schröck, liegen auf der Hand:

    • Es wird direkt auf Ihre spezielle Thematik eingegangen.
    • Sie bekommen mehr Klarheit und Sicherheit für die richtigen Entscheidungen.
    • Sie erhalten kompetente und fachkundige Antworten
    • Sie sparen kostbare Zeit und Nerven.

    Von Rechtsanwalt Dr. Schröck werden Sie eine ehrliche sowie fachkompetente Einschätzung der Chancen und Risiken zu Ihrem Fall erhalten, die Sie nachvollziehen können.  Dafür sprechen unsere > Referenzen.



    "Sehr geehrter Herr Dr. Schröck,
    vielen Dank für die professionelle Beratung. Fachlich außerordentlich kompetent haben Sie alle meine Fragen beantwortet. Durch Ihr kompetentes und umfangreiches Wissen, als auch Ihre empathische und menschliche Art fühlte ich mich sehr gut aufgehoben und komme, falls es noch einmal erforderlich sein sollte, sehr gerne auf Sie zurück." (> weitere Referenzen)

    21.02.2022
    G.R. aus Wiesbaden  


    Beratungsangebote

    Welche Option wählen Sie?

    Option buchen


    Sie können wählen: das klassische Vieraugengespräch im Konferenzraum unserer Kanzlei in München, in der familiären Kanzlei in Augsburg, die ortsungebundene Beratung per Videokonferenz (Zoom) oder Telefonat. Unabhängig davon, ob es in Ihrer Sache um hohe wirtschaftliche Werte oder eine komplizierte Fallsituation geht, beanspruchen wir lediglich einen Pauschalpreis. Im Fall eines anschließenden Mandats ist die Beratung > kostenfrei. Welche Option wählen Sie?

    • PLUS (589 €): Schriftliches Beratungsergebnis mit Begründung; lesen Sie mehr
      Vollständige Unterhaltsberechnungen kann die Beratung allerdings nicht leisten. Das würde den Rahmen sprengen.

      Beratung kostenfrei
      bei nachfolgender Mandatserteilung


      Wählen Sie ein > Beratungspaket. Wollen Sie nach der durchgeführten Beratung uns das Mandat zur Interessenvertretung erteilen, ist die Beratung für Sie kostenfrei.  Der gezahlte Beratungspauschale wird auf weitere Anwaltskosten in voller Höhe angerechnet (Gutschrift).


        Berechnungen
        professionell

        » Berechnungen zum Unterhalt
        » Berechnungen zum Vermögen
        » Kosten individueller Berechnungen


        In den meisten Fällen einer Trennung und Scheidung sind Berechnungen zum > Unterhalt und zum > Zugewinn angezeigt
        . Im Rahmen > kostenloser Ersteinschätzungen können wir keine Berechnung durchführen. Unsere Berechnungen sind nicht das Ergebnis von Softwareprogrammen, sondern werden unter Berücksichtigung aller individuellen Besonderheiten Ihrer Situation durchgeführt. Professionelle Berechnungen vom Fachanwalt können nicht zum "Schleuderpreis" angeboten werden. Vielmehr legen wir Wert auf seriös ermittelte Ergebnisse und individuelle Beratung, die Sie bei uns ausschließlich persönlich vom Fachanwalt für Familienrecht erhalten.

        Professionelle Berechnungen
        Unterhalt


        Kaum eine Rechtsmaterie ist so kompliziert und umstritten wie das > Unterhaltsrecht. Selbst ein Fachanwaltstitel für Familienrecht bietet keine Gewähr dafür, dass Sie richtig beraten werden; nur die Chancen sind höher. Eine besondere Herausforderung stellt die Unterhaltsermittlung bei > Unternehmerehen dar. Auch "internationales Unterhaltsrecht" ist für uns kein Fremdwort. Wir ermitteln für Sie Unterhaltsansprüche nach > deutschem oder nach > österreichischem Unterhaltsrecht. Im Rahmen unserer Unterhaltsberechnungen werden wir Ihnen erklären, ob und wie Ihre Unterhaltsverpflichtungen optimiert werden kann und in welchem Umfang gestellte Unterhaltsforderungen gerechtfertigt sind. Wir erklären Ihnen weiter, welche Chancen und Risiken in Ihren Fall in einem > Unterhaltsverfahren zu erwarten sind und geben bei Bedarf Empfehlungen für das weitere Vorgehen.

        Professionelle Berechnungen
        Vermögensausgleich


        Es gibt mehr > Vermögensausgleich - Mechanismen, als Sie vielleicht glauben; nicht nur der > Zugewinnausgleich ist zu beachten. Wegen der hohen Verantwortung, die Sie hier einem Anwalt übertragen, ist dieses Thema unbedingt Chefsache. Wir ermitteln und berechnen Ihnen sämtliche Ausgleichsansprüche, die in Ihrem Fall in Betracht kommen können. Manche Ausgleichsmechanismen sind hochumstritten und unterliegen der höchstrichterlichen Rechtsfortbildung. Auf Chancen und Risiken bei der Geltendmachung von Ausgleichsansprüchen werden wir Sie hinweisen.

        Berechnungen
        Wie gehen wir vor?


        • Kurzbeschreibung:
          Bitte schildern Sie uns, um was es im Kern des Streits geht. Werden weitere Informationen zur Fallbearbeitung benötigt, werden wir entsprechend nachfragen.

        • Einkommensbelege:
          Von entscheidender Bedeutung für den Erfolg der anwaltlichen Arbeit ist die umgehende Kenntnis der relevanten Einkommens- und Vermögensverhältnisse aller beteiligter Personen. Hierzu werden wir mit unseren speziellen Checklisten und Handlungsleitfäden alle erforderlichen Belege von Ihnen per E-Mail im pdf-Format anfordern. Dazu müssen Sie sämtliche Original-Belege in pdf-Format umwandeln können. Andere Formate werden im > digitalen Rechtsverkehr nicht akzeptiert.

        » Hier zum Kontakt


        Vereinbarungen

        erzielen | gestalten

        Fachkompetenz
        in Sachen Einigung und Interessen durchsetzen


        In der Realität werden die Chancen zur vertraglichen Gestaltung der > Scheidung oft nicht voll genutzt. Zugegeben: Es ist am Ende einer Ehe nach vielen emotionalen Verletzungen schwierig, einen Raum für kooperative Vereinbarungen zu finden. Zwischen den ehemaligen Partnern haben sich tief sitzende Kommunikationsstörungen manifestiert. Interessen und Vorstellungen des Ex-Partners interessieren nicht mehr. In solchen Situationen wird eine einvernehmliche Auseinandersetzung nicht in jedem Fall gelingen. Doch wo es gelingen könnte, sind die Spielregeln für den Weg zur Einigung vielen Berufskollegen weitgehend unbekannt oder werden bewusst nicht ernst genommen. Die Gedanken- und Verhaltensmuster vieler Juristen passen dazu nicht. Sie sind für den Konflikt ausgebildet und auf Streit programmiert. Hier ist Sensibilität für alle am Streit beteiligten Interessen und > Verhandlungspsychologie gefragt. Wir stellen uns den damit verbundenen Herausforderungen. Es ist uns ein besonderes Anliegen, unsere Arbeit darauf auszurichten, in jeder Situation und Verfahrensstadium die Möglichkeiten für eine Einigung zur erkennen und im Interesse unserer Mandanten wahrzunehmen. Wir hoffen bei all unseren Mandaten, dass wir sie bei Erreichen eines Konsenses unterstützen können. Dabei werden wir stets Ihre Interessen im Fokus haben und mit allen Mitteln > vertreten


        » Unser Verfahren zur Vereinbarung
        » Hier zum Kontakt



        Vereinbarungen
        wirksam gestalten


        Alle familienrechtlichen > Angelegenheiten sind für individuelle Vereinbarungen offen. Kaum ein anderes Gebiet des Zivilrechts kann derart individuell modifiziert und gestaltet werden, wie das Familienrecht. Es herrscht grundsätzlich > Vertragsfreiheit. Konnte Sie bereits eine Einigung erzielen, muss diese den gerichtlichen > Wirksamkeitskontrollen standhalten. Bei notarieller Beurkundung einer Vereinbarung sollte Ihnen die Rolle des Notars bewusst sein: Er beurkundet für Sie eine Vereinbarung; er weist neutral auf rechtliche Risiken hin. Doch beraten darf er nicht. Notare sind keine Interessenvertreter, sondern vielmehr zur Neutralität verpflichtet. Bevor das Vertragswerk zur notariellen Beurkundung kommt, sollten Sie deshalb einen erfahrenen Fachanwalt mit der Gestaltung Vereinbarungsentwurfs beauftragen, der gerichtlichen Wirksamkeitskontrollen standhält. Andernfalls riskieren Sie, dass Ihnen spätestens im Scheidungsverfahren die (notarielle) Vereinbarung "um die Ohren fliegt"; mit entsprechend negativen Konsequenzen.


        » Unser Verfahren zur Vereinbarung
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        Vertretung
        in Sachen Trennung und Scheidung

        » Wir vertreten Sie überregional
        »
        Einvernehmliche Scheidung zum Mindesttarif


        Auf rechtliche Fragen zur Trennung und nachfolgender Scheidung sind wir spezialisiert. Unser permanent aktualisiertes Fachwissen ist Grundlage für die Mandatsbetreuung. Wir haben all unser vorhandenes Fachwissen, praktische Erfahrung und unsere Fortbildungen darauf auszurichten (§ 43a Abs.6 BRAO). Das dürfen Mandanten von uns erwarten.

        Fachkompetenz
        in Sachen Rechtsanalyse


        Familienrecht lebt von einer hochkomplexen Rechtsprechung und dem Prinzip der Einzelfallbetrachtung unter Abwägung aller besonderen Umstände. Kein Scheidungsverfahren gleicht dem anderen und stellt jedes Mal neue Herausforderungen. > Trennung und > Scheidung können kompliziert oder einfach sein. Das hängt ganz davon ab, wie kompromissfähig und verhandlungsbereit die (Ex-)Partner sind, wenn die Zeit der Geschenke vorbei ist. Unser praktiziertes und ständig optimiertes > Scheidungsmanagement zielt darauf ab, Ihre Interessen zu erkennen, systematisch zu analysieren und dazu die richtige rechtliche Strategie zu entwickeln.

        Wir verschließen uns nicht den Methoden und Alternativen zur gerichtlichen Auseinandersetzung von Familienstreitigkeiten. Ist die Kompromiss- und Einigungsbereitschaft auf beiden Seiten sehr hoch, wird eine möglichst stressfreie und preiswerte Scheidung möglich. Dann wird für Sie die > Scheidung Online das Richtige sein. Wünschen Sie einen neutralen Dritten, der die Vermittlung übernimmt, dann ist womöglich die > Mediation für Sie der richtige Weg. Wenn sich jedoch abzeichnet, dass die Fronten verhärtet sind, keine Partei kompromissbereit ist, wird die Sache zur Entscheidung auf das Familiengericht delegiert. In diesem Fall benötigen Sie eine anwaltliche Vertretung, die Ihre Interessen im gerichtlichen Verfahren strategisch klug und fachkompetent durchsetzt. Auch in diesem Fall werden Sie sich bei uns gut aufgehoben fühlen.

        Das Prinzip der Einzelfallgerechtigkeit führt dazu, dass der Ausgang eines Rechtsstreits nicht prognostiziert werden kann. Die hohe Meinungsvielfalt kann zu endlos dauernden und teuren Verfahren über mehrere Instanzen mit wechselnden Ergebnissen führen. Daher sehen wir uns verpflichtet, zusammen mit unserem Mandanten eine gründliche Analyse der rechtlichen Chancen und Risiken einer gerichtlichen Auseinandersetzung, und die möglichen Alternativen einer außergerichtlichen Lösung vorzustellen. Wir klären mit unserer Mandantschaft die Vor- und Nachteile aller möglichen Strategien, damit sie eine optimale und interessengerechte Entscheidung treffen kann. Die Analyse der Chancen und Risiken erfolgt bei uns so frühzeitig wie möglich.


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