Lösungen und Vertretung im Familienrecht

unabhängig - überregional - vertrauensvoll

Dr. jur. Jörg Schröck

durchsetzungsstark - erfahren - clever

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Die Lösung Ihrer familienrechtlichen Probleme ist unsere Priorität. Die Kanzlei für Familienrecht in München und Augsburg ist Ihre Anlaufstelle für kompetente Rechtsvertretung und Beratung. Wir vertreten Sie unabhängig und überregional. Lassen Sie sich von dem erfahrenen und qualifizierten Rechtsanwalt Dr. Schröck mit unseren Anwaltskanzleien in allen familienrechtlichen Belangen unterstützen.


Was können wir
für Sie tun?

Ersteinschätzung
» kostenfrei

Testen Sie uns.
Wir beantworten zwei konkrete Fragen zu Ihrem Fall völlig kostenfrei.

Beratungspakete
» Optionen
» Pauschalpreise

Sie können wählen:
das klassische Vieraugengespräch im Konferenzraum unserer Kanzlei in München, in der familiären Kanzlei in Augsburg, die ortsungebundene Beratung per Videokonferenz (Zoom) oder Telefonat. Wir beanspruchen Pauschalpreise, die völlig unabhängig davon gelten, ob es in Ihrer Sache um hohe wirtschaftliche Werte oder komplizierte Fallsituationen geht. Im Fall eines anschließenden Mandats ist die Beratung zudem > kostenfrei

Vereinbarung
» erzielen
» gestalten

Sie versuchen eine Einigung:
Wir begleiten 
Einigungsprozesse und gestalten wirksame Vereinbarungen.

Einvernehmliche Scheidung
» Einvernehmlich
» Online
» Mindesttarif

Sie wollen eine schnelle, kostengünstige Scheidung:
Einvernehmliche Scheidungen
im Online-Verfahren vertreten wir zum Mindesttarif.

Vertretung in
» Familiensachen
» Scheidung

Es kommt zum Streit:
Wir vertreten Ihre Interessen im Familienrechtsstreit überregional. Warum wir das tun, erfahren Sie > hier 

Berechnung
» Unterhalt
» Zugewinn

Familienrechtliche Berechnungen:
Ansprüche auf Unterhalt und Zugewinnausgleich ermitteln wir unter Berücksichtigung aller Besonderheiten Ihres Falles.

Kanzleiprofil
» Arbeitsweise
Unsere Arbeitsweise: unabhängig | überregional | vertrauensvoll 
Weitere Informationen über unser Profil finden Sie > hier
Wege zu uns
» Kontakt

Hier finden Sie 
> Telefonnummer, Mailadresse
> kostenfrei zum Beratungsformular für einen Beratungstermin
> kostenfrei zu den Mandatsunterlagen für die Mandatsaufnahme


Kanzleiprofil
Arbeitsweise

Vertrauensvoll
„Mandare“


Mandare“ kommt aus dem Lateinischen und bedeutet so viel wie (sich) „anvertrauen“. Die Wahl des Anwalts zur Interessenvertretung ist absolute Vertrauenssache. Das nehmen wir sehr ernst. Wir reden niemals mit Dritten über unsere Mandanten oder uns anvertraute Angelegenheiten. Es sei denn, wir haben von Ihnen eine schriftliche Schweigepflichtentbindungserklärung.  



„Spezlwirtschaft“
oder unabhängige Anwaltskanzlei?


  • Spezlwirtschaft: Immer wieder ist der Glaubenssatz anzutreffen, Richter und Anwälte würden meist vor einer Verhandlung miteinander telefonieren. Hier würden die Fäden gezogen und bereits im Vorfeld ausgehandelt, was man mit Ihnen am nächsten Tag anstellen wird. Für das Scheidungsopfer wird nur noch ein kleines „Bauerntheater“ aufgeführt. Und es denkt nur, es ginge um Gerechtigkeit und faire Verhandlung. Während der Mandant noch seine mitgebrachten Aktenordner sortiert, sind Anwalt und Richter gedanklich schon bei der nächsten Pause oder nächsten Verfahren. Man kennt sich bei Gericht, man hat oft jahrelang miteinander zu tun. Sie hingegen sind nur ein durchlaufender Posten in diesem Geschäft unter Juristen.

    Wer dazu noch eine Bestätigung sucht, kann sich auf folgendes Zitat aus Scheidungsratgeber für Männer berufen: „Ein Rechtsanwalt aus der Stadt, wo das mit dem Fall befasste Familiengericht residiert, taugt nichts. Es kommt dabei bestenfalls die übliche harmonische „Spezlwirtschaft“ raus. Denn ein ortsansässiger Anwalt muss noch viele Jahre mit dem Richter zusammenarbeiten. Da waltet ein stetiges Geben und Nehmen, und irgendwo dazwischen sitzen Sie. Ihretwegen kriegen die sich bestimmt nicht in die Wolle, selbst wenn es höchstbrisant um Ihre Kinder geht, die Sie seit Jahren nicht gesehen haben. Bis Sie überhaupt merken, wie der Hase läuft, haben die beiden Anwälte – der gegnerische und Ihrer – und der Richter bereits ausgemacht, wie hoch Ihre Abrechnung oder Regelung sein wird. Im Gerichtssaal wird nur noch ein halbstündiger Komödienstadel gegeben, weil Sie den selbst bezahlt haben.“

  • Unabhängige Anwaltskanzlei: Aus diesem Grund haben wir uns bewusst als eine unabhängige Familienrechtskanzlei aufgestellt, die deutschlandweit tätig ist. Wir sind nicht auf die Zustimmung eines örtlichen Richters angewiesen und kümmern uns nicht darum. Selbst wenn es viel Aufwand und Reisezeit bedeutet, bleiben wir durch unser Engagement auf nationaler Ebene unabhängig von informellen Strukturen, die unseren Mandanten schaden könnten. Es ist uns egal, desinteressierte Richter als bloße Zwischenstationen zu betrachten oder aus Befangenheit abzulehnen. Wir sind in der Lage, die Interessen unserer Mandanten in höherer Instanz zu vertreten und durchzusetzen. Wenn wir wissen, dass die Entscheidung in erster Instanz desaströs falsch ist, gehen wir diesen Weg für unsere Mandanten. Wir erinnern uns nicht an einen Misserfolg vor einem OLG.

» Regeln - Was Sie für den Familienrechtsstreit wissen sollten!
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Nehmen Sie noch heute Kontakt mit uns auf!

Anwaltliche Vertretung
bundesweit


Unsere Kanzlei vertritt Sie örtlich unabhängig vor jedem deutschen Gericht. Wir sind darauf fokussiert, das Interesse des Mandanten zu vertreten und frei von Verdächtigungen der Spezlwirtschaft zu sein. Dank unserer IT-Technologie können wir auf diese Weise arbeiten, ohne das Vertrauen zwischen Anwalt und Mandant zu gefährden.



Profitieren Sie von unserer Erfahrung aus Verfahren vor

  • zahlreichen Familiengerichten in ganz Deutschland
  • Bezirks- und Landgerichten in Österreich
  • Hanseatisches OLG – Hamburg
  • Kammergericht – Berlin
  • Brandenburgisches OLG
  • OLG Bamberg
  • OLG Bremen
  • OLG Düsseldorf
  • OLG Dresden
  • OLG Frankfurt a.M.
  • OLG Hamm
  • OLG Karlsruhe
  • OLG Köln
  • OLG München
  • OLG Nürnberg
  • OLG Oldenburg
  • OLG Stuttgart
  • OLG Zweibrücken
  • und mehr ...

  » Kontakt | Mandat anfragen

Digitale Korrespondenz
Digitale Akte
Besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA)
Verschlüsselter E-Mail-Verkehr


Seit dem 01.01.2022 besteht die gesetzliche Pflicht, mit Gerichten digital zu korrespondieren. Schriftsätze und Anträge müssen digital eingereicht werden. Nur Schriftsätze und sonstige Unterlagen (Anlagen) als PDF sind dafür zugelassen. Deshalb müssen uns sämtliche Mandatsunterlagen (Dokumente, Beleg etc.) als PDF zur Verfügung gestellt werden. Mandanten und Anwälte haben sich auf den elektronischen Rechtsverkehr (ERV) einzustellen. 

Elektronische Akte:
Bereits seit 2018 führen wir unsere anwaltlichen Handakten (§ 50 Abs.1 BRAO) ausschließlich in digitaler Form
(§ 50 Abs.4 BRAO).

Korrespondenz mit der Justiz:
Zum sicheren Datenaustausch mit der Justiz sind wir mit einem besonderen elektronischen Postfach für Anwälte (> beA) ausgestattet und mit dem Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) verbunden.

Korrespondenz mit Mandanten:
Die Kommunikation mit Mandanten per E-Mail ist in unserer Praxis üblich und rechtlich zulässig. Zur Sicherheit der Kommunikation per E-Mail möchten wir Sie auf folgendes hinweisen:

  • E-Mails an info@familienrecht-ratgeber.com werden ausschließlich vom Anwalt empfangen und gelesen. Sonstige Kanzleimitarbeiter haben hierauf keinen Zugriff.
  • Transport verschlüsselt: Wir senden ausschließlich Ende-zu-Ende (HTTPS | TLS) verschlüsselte E-Mails.  HTTPS-Transportverschlüsselung erkennen Sie am grünen Schloss im Browser. HTTPS zur Transportverschlüsselung wird von den Aufsichtsbehörden als Stand der Technik eingestuft. Um sich das ganze bildlich vorzustellen, ist eine transportverschlüsselte E-Mail mit einem versiegelten Brief auf dem Postweg – nicht mit einer Postkarte – vergleichbar. Dass wir mit unserem E-Mail-Account: info@familienrecht-ratgeber.com transportverschlüsselte E-Mails empfangen und versenden, können Sie hier testen (Online-Dienst dazu: https://www.checktls.com/TestReceiver). Genauso können Sie testen, ob Ihre E-Mails verschlüsselt versendet werden.
  • Inhalt verschlüsselt: Inhalts-verschlüsselte E-Mails, sind E-Mails, die mit einem für niemand verständlichen Text übermittelt werden, den man nur entschlüsseln kann, wenn man über den Schlüssel für die Entschlüsselung verfügt. Auch diese Form der E-Mail-Korrespondenz können wir – auf ausdrücklichen Wunsch – anbieten. Allerdings können Sie dann unsere E-Mails nur mit einem jeweils gesondert übermittelten Schlüssel entschlüsseln und lesen.

» Elektronischer Rechtsverkehr


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Kostenfreie

Ersteinschätzung

Hinweis auf Pause bis 15.01.2024:
Aufgrund der Feiertage und der Urlaubszeit bitten wir bis zum 15.01.2024 von Anfragen zur kostenlosen Ersteinschätzung abzusehen. Wir bitten um Ihr Verständnis.

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kostenfrei!


Laut Forsa-Studie (2013) haben 71 % der Deutschen - vor allem aus Angst vor zu hohen Kosten - darauf verzichtet, ihr Recht juristisch durchzusetzen. Der BGH, Urteil v. 03.07.2017 - AnwZ (Brfg) 42/16 hat zwischenzeitlich die kostenlose Erstberatung für zulässig erklärt. Wir machen davon Gebrauch, indem wir Ihnen eine > kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Rechtsfrage anbieten und im Vorfeld mit Ihnen abklären, ob wir Ihren Fall optimal bearbeiten können. Im Rahmen einer > persönlichen Beratung haben Sie weiter die Möglichkeit, Chancen, Risiken und Strategien in Ihrem Fall zu besprechen. Anschließend können Sie sich entscheiden, ob wir uns Ihrer Sache im Rahmen einer > persönlichen Beratung oder eines > Mandats annehmen sollen: > zum Kontakt

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Datenschutz


Mit Ihrer Anfrage willigen Sie in die Speicherung Ihrer Daten in unseren elektronischen Akten ein (Art. 6 DSGVO). Eine andere Nutzung Ihrer Daten als zur Ersteinschätzung Ihrer Angelegenheit findet nicht statt. Außerdem sind Sie damit einverstanden, dass Ihnen die Antwort auf Ihre Rechtsfragen per einfacher (lediglich transport- verschlüsselter) E-Mail zugesandt wird.



Welche Fragen
beantworten wir kostenfrei?


Durch unsere > Infothek haben Sie bereits einen ersten Eindruck von uns erhalten. Nun haben Sie evtl. konkrete Fragen zu Ihrem persönlichen Fall:

  • Konkrete Fragen:
    Wir beantworten bis zu zwei konkrete Fragen im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung und geben Ihnen - wenn möglich - Hinweise, welche weiteren Schritte in Ihrer Situation zielführend sind.
  • Offene Fragen:
    (z.B. "wie schätzen Sie meine Rechtslage ein", "Was muss ich tun, um ... zu erreichen" etc.) beantworten wir nicht kostenlos. Solche offenen Fragen sind vielmehr Gegenstand von > persönlichen Beratungen.

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Persönliche Beratung
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Bei all den rechtlichen Themen steht für uns immer der Mensch im Vordergrund – also Sie. Manche Menschen wollen und schätzen den persönlichen, direkten Kontakt zum Anwalt ihres Vertrauens. Andere Menschen begrüßen dagegen für eine Besprechung den kurzen und zeitsparenden Weg über eine Videokonferenz oder Telefonat. Uns ist es ein großes Anliegen, Ihnen bereits für den ersten Kontakt und bei Beratungen, die für Sie passende Beratungsoption anzubieten.

Sie haben die Wahl: Das klassische Vieraugengespräch im Konferenzraum unserer Kanzlei in München oder in der familiären Kanzlei in Augsburg oder Ortsungebundene Beratung per Videokonferenz (Zoom) oder Telefonat:

    Option BASIS
    » buchen

    › 189 €
    › Telefon
    › Video

    Beschreibung: Beratungsgespräch mit Rechtsanwalt Dr. Schröck via Telefon oder Videokonferenz bis zu 30 Minuten.  Wollen Sie, zu Ihrem Fall unsere fachliche Meinung hören oder eine Zweitmeinung einholen, ist dies das richtige Beratungspaket für Sie. Pauschalpreis: 189 € inkl. 19 % MwSt. (> Gutschrift bei Folgemandat).

    » Beratung buchen (hier kostenfrei zum Beratungsformular) 

    Option PREMIUM
    » buchen

    › 389 €
    › Telefon
    › Video
    › Kanzlei

    Beschreibung: Persönliches Beratungsgespräch mit Rechtsanwalt Dr. Schröck bis zu 60 Minuten. Sie möchten Ihren Einzelfall ausführlich besprochen haben? Wollen sich vor einem Mandat zur Interessenvertretung einen persönlichen Eindruck verschaffen? Dann ist dieses Paket für Sie das richtige. Pauschalpreis: 389 € inkl. 19 % MwSt. (> Gutschrift bei Folgemandat).

    » Beratung buchen (hier kostenfrei zum Beratungsformular) 

    Option PLUS 
    » buchen

    › 589 €
    › Telefon
    › Video
    › Kanzlei
    › Expertise

    Beschreibung: Zusätzlich zur Option > PREMIUM, mit einer Zeitspanne bis zu 75 Minuten, erhalten Sie das Beratungsergebnis schriftlich ausgearbeitet und begründet (Expertise). Pauschalpreis: 589 € inkl. 19 % MwSt. (> Gutschrift bei Folgemandat).

    » Beratung buchen (hier kostenfrei zum Beratungsformular) 

    Option PROFI 


    › Preis auf Anfrage
    Telefon
    Video
    › Kanzlei

    Beschreibung: Wir bieten Unterstützung in unterschiedlichen Formen an. Lassen Sie uns kollegial darüber sprechen. Kontaktieren Sie uns telefonisch unter 089 - 2155-4181-0 oder per E-Mail.

    Persönliche Beratung
    Ihr Vorteil

    Ihre Vorteile bei einer persönlichen Beratung durch Dr. Jörg Schröck, liegen auf der Hand:

    • Es wird direkt auf Ihre spezielle Thematik eingegangen.
    • Sie bekommen mehr Klarheit und Sicherheit für die richtigen Entscheidungen.
    • Sie erhalten kompetente und fachkundige Antworten
    • Sie sparen kostbare Zeit und Nerven.

    Von Rechtsanwalt Dr. Schröck werden Sie eine ehrliche sowie fachkompetente Einschätzung der Chancen und Risiken zu Ihrem Fall erhalten, die Sie nachvollziehen können.  Dafür sprechen unsere > Referenzen.



    "Sehr geehrter Herr Dr. Schröck,
    vielen Dank für die professionelle Beratung. Fachlich außerordentlich kompetent haben Sie alle meine Fragen beantwortet. Durch Ihr kompetentes und umfangreiches Wissen, als auch Ihre empathische und menschliche Art fühlte ich mich sehr gut aufgehoben und komme, falls es noch einmal erforderlich sein sollte, sehr gerne auf Sie zurück." (> weitere Referenzen)

    21.02.2022
    G.R. aus Wiesbaden  


    Beratungsangebote

    Welche Option wählen Sie?

    Sie können wählen!


    Egal ob es um hohe wirtschaftliche Werte oder eine komplizierte Fallsituation geht, wir bieten Ihnen einen festen Preis für unsere Dienstleistungen. Und wenn Sie sich dann für eine Zusammenarbeit entscheiden, ist die Beratung sogar kostenfrei. Unsere Referenzen sprechen für die Qualität unserer Beratung.

    Sie haben die Wahl zwischen einem persönlichen Gespräch in unserem Konferenzraum in München oder Augsburg, einer flexiblen Beratung per Videokonferenz (Zoom) oder Telefonat. Welche Option bevorzugen Sie?

    • PLUS (589 €): Schriftliches Beratungsergebnis mit Begründung; lesen Sie mehr
      Vollständige Unterhaltsberechnungen kann die Beratung allerdings nicht leisten. Das würde den Rahmen sprengen.

      Beratung kostenfrei
      bei nachfolgender Mandatserteilung


      Wählen Sie Ihr Beratungspaket! Wenn Sie uns nach der Beratung mit der Interessenvertretung beauftragen, ist die Beratung kostenlos für Sie. Die gezahlte Beratungspauschale wird vollständig auf weitere Anwaltskosten angerechnet.


        Berechnungen
        professionell

        » Berechnungen zum Unterhalt
        » Berechnungen zum Vermögen
        » Kosten individueller Berechnungen


        In den meisten Fällen einer Trennung und Scheidung sind Berechnungen zum > Unterhalt und zum > Zugewinn angezeigt
        . Im Rahmen > kostenloser Ersteinschätzungen können wir keine Berechnung durchführen. Unsere Berechnungen sind nicht das Ergebnis von Softwareprogrammen, sondern werden unter Berücksichtigung aller individuellen Besonderheiten Ihrer Situation durchgeführt. Professionelle Berechnungen vom Fachanwalt können nicht zum "Schleuderpreis" angeboten werden. Vielmehr legen wir Wert auf seriös ermittelte Ergebnisse und individuelle Beratung, die Sie bei uns ausschließlich persönlich vom Fachanwalt für Familienrecht erhalten.

        Professionelle Berechnungen
        Unterhalt


        Das Unterhaltsrecht ist eine der kompliziertesten und umstrittensten Rechtsmaterien. Selbst ein Fachanwaltstitel für Familienrecht bietet keine Garantie für eine richtige Beratung, nur die Chancen sind etwas höher. Besonders herausfordernd ist die Unterhaltsermittlung bei Unternehmerehen. Auch das "internationales Unterhaltsrecht" ist für uns kein Fremdwort. Wir ermitteln Unterhaltsansprüche aller Art nach deutschem oder österreichischem Unterhaltsrecht für Kinder. Bei unseren Unterhaltsberechnungen erklären wir Ihnen, ob und wie Ihre Unterhaltsverpflichtungen optimiert werden können und in welchem Umfang gestellte Unterhaltsforderungen gerechtfertigt sind. Weiterhin besprechen wir Ihre Chancen und Risiken in einem Unterhaltsverfahren und geben bei Bedarf Empfehlungen für das weitere Vorgehen.

        Professionelle Berechnungen
        Vermögensausgleich


        Es gibt mehr > Vermögensausgleich - Mechanismen, als Sie vielleicht glauben; nicht nur der > Zugewinnausgleich ist zu beachten. Wegen der hohen Verantwortung, die Sie hier einem Anwalt übertragen, ist dieses Thema unbedingt Chefsache. Wir ermitteln und berechnen Ihnen sämtliche Ausgleichsansprüche, die in Ihrem Fall in Betracht kommen können. Manche Ausgleichsmechanismen sind hochumstritten und unterliegen der höchstrichterlichen Rechtsfortbildung. Auf Chancen und Risiken bei der Geltendmachung von Ausgleichsansprüchen werden wir Sie hinweisen.

        Berechnungen
        Wie gehen wir vor?


        • Kurzbeschreibung:
          Bitte schildern Sie uns, um was es im Kern des Streits geht. Werden weitere Informationen zur Fallbearbeitung benötigt, werden wir entsprechend nachfragen.

        • Einkommensbelege:
          Von entscheidender Bedeutung für den Erfolg der anwaltlichen Arbeit ist die umgehende Kenntnis der relevanten Einkommens- und Vermögensverhältnisse aller beteiligter Personen. Hierzu werden wir mit unseren speziellen Checklisten und Handlungsleitfäden alle erforderlichen Belege von Ihnen per E-Mail im pdf-Format anfordern. Dazu müssen Sie sämtliche Original-Belege in pdf-Format umwandeln können. Andere Formate werden im > digitalen Rechtsverkehr nicht akzeptiert.

        » Hier zum Kontakt


        Vereinbarungen

        erzielen | gestalten

        Fachkompetenz
        in Sachen Einigung und Interessen durchsetzen


        In der Realität werden die Chancen zur vertraglichen Gestaltung der > Scheidung oft nicht voll genutzt. Zugegeben: Es ist am Ende einer Ehe nach vielen emotionalen Verletzungen schwierig, einen Raum für kooperative Vereinbarungen zu finden. Zwischen den ehemaligen Partnern haben sich tief sitzende Kommunikationsstörungen manifestiert. Interessen und Vorstellungen des Ex-Partners interessieren nicht mehr. In solchen Situationen wird eine einvernehmliche Auseinandersetzung nicht in jedem Fall gelingen. Doch wo es gelingen könnte, sind die Spielregeln für den Weg zur Einigung vielen Berufskollegen weitgehend unbekannt oder werden bewusst nicht ernst genommen. Die Gedanken- und Verhaltensmuster vieler Juristen passen dazu nicht. Sie sind für den Konflikt ausgebildet und auf Streit programmiert. Hier ist Sensibilität für alle am Streit beteiligten Interessen und > Verhandlungspsychologie gefragt. Wir stellen uns den damit verbundenen Herausforderungen. Es ist uns ein besonderes Anliegen, unsere Arbeit darauf auszurichten, in jeder Situation und Verfahrensstadium die Möglichkeiten für eine Einigung zur erkennen und im Interesse unserer Mandanten wahrzunehmen. Wir hoffen bei all unseren Mandaten, dass wir sie bei Erreichen eines Konsenses unterstützen können. Dabei werden wir stets Ihre Interessen im Fokus haben und mit allen Mitteln > vertreten


        » Unser Verfahren zur Vereinbarung
        » Hier zum Kontakt



        Vereinbarungen
        wirksam gestalten


        Alle familienrechtlichen > Angelegenheiten sind für individuelle Vereinbarungen offen. Kaum ein anderes Gebiet des Zivilrechts kann derart individuell modifiziert und gestaltet werden, wie das Familienrecht. Es herrscht grundsätzlich > Vertragsfreiheit. Konnte Sie bereits eine Einigung erzielen, muss diese den gerichtlichen > Wirksamkeitskontrollen standhalten. Bei notarieller Beurkundung einer Vereinbarung sollte Ihnen die Rolle des Notars bewusst sein: Er beurkundet für Sie eine Vereinbarung; er weist neutral auf rechtliche Risiken hin. Doch beraten darf er nicht. Notare sind keine Interessenvertreter, sondern vielmehr zur Neutralität verpflichtet. Bevor das Vertragswerk zur notariellen Beurkundung kommt, sollten Sie deshalb einen erfahrenen Fachanwalt mit der Gestaltung Vereinbarungsentwurfs beauftragen, der gerichtlichen Wirksamkeitskontrollen standhält. Andernfalls riskieren Sie, dass Ihnen spätestens im Scheidungsverfahren die (notarielle) Vereinbarung "um die Ohren fliegt"; mit entsprechend negativen Konsequenzen.


        » Unser Verfahren zur Vereinbarung
        » Hier zum Kontakt


        Vertretung in Familiensachen
        Fachkompetenz in Sachen Verfahrensstrategie und Rechtsanalyse

        Familienrecht ist komplex und erfordert eine individuelle Betrachtung aller Umstände. Jedes Scheidungsverfahren ist einzigartig und bringt neue Herausforderungen mit sich. 

        Unsere praxiserprobte und ständig verbesserte Scheidungsmanagement-Strategie zielt darauf ab, Ihre Interessen zu erkennen, systematisch zu analysieren und die beste Vorgehensweise zu entwickeln.

        • Verfahrensstrategie: Die Art und Schwierigkeit der Trennung und Scheidung hängen davon ab, wie gut die (Ex-)Partner kompromissbereit und verhandlungsfähig sind, wenn die emotionale Phase vorbei ist. Bei Familienstreitigkeiten stehen uns verschiedene Methoden und Alternativen zur gerichtlichen Auseinandersetzung offen. Wenn sowohl Sie als auch Ihr Partner bereit sind, Kompromisse einzugehen und eine Einigung zu erzielen, ist eine stressfreie und kostengünstige Online-Scheidung möglich. Wenn Sie jedoch einen neutralen Dritten wünschen, der bei der Vermittlung hilft, könnte die Mediation der richtige Weg für Sie sein. Wenn sich jedoch abzeichnet, dass keine Einigung möglich ist und die Fronten verhärtet sind, wird der Fall an das Familiengericht übergeben. In diesem Fall benötigen Sie einen Anwalt, der Ihre Interessen strategisch und fachkundig vor Gericht vertritt. In jedem Fall können Sie sich bei uns gut aufgehoben fühlen.
        • Analyse der Chancen und Risiken: Das Prinzip der Einzelfallgerechtigkeit erschwert die Vorhersage des Ausgangs von Rechtsstreitigkeiten. Eine Vielzahl von Meinungen kann zu langwierigen und kostspieligen Verfahren führen, bei denen die Ergebnisse variieren. Daher sind wir verpflichtet, gemeinsam mit unserem Mandanten eine umfassende Analyse der rechtlichen Chancen und Risiken eines Gerichtsverfahrens durchzuführen und mögliche Alternativen für eine außergerichtliche Lösung zu präsentieren. Wir besprechen mit unserem Mandanten die Vor- und Nachteile aller Strategien, damit er eine optimale und auf seine Interessen zugeschnittene Entscheidung treffen kann. Die Analyse der Chancen und Risiken erfolgt bei uns so früh wie möglich.
        • Verhandlungspsychologie: Ein erfahrener Familienanwalt kann durch das Aufzeigen von Worst-Case- und Best-Case-Szenarien den Verhandlungsspielraum bestimmen. Es ist wichtig, den Verhandlungstyp der Gegenseite zu erkennen, um deren wahre Bedürfnisse zu verstehen. Hierbei spielt die Verhandlungspsychologie eine Rolle. Je besser die Bedürfnisse der Verhandlungspartner geklärt sind, desto erfolgreicher wird das Ergebnis der Verhandlung sein. Jedes Ergebnis, das besser ist als das Worst-Case-Szenario, zählt als Erfolg. Je näher das Ergebnis dem Best-Case-Szenario kommt, desto größer ist der Erfolg. Überlegen Sie, wie Sie persönlich den Erfolg in einem gerichtlichen Verfahren definieren würden, wenn das Ergebnis unsicher ist.
        • Mandat anfragen: Für ein Mandat benötigen wir das Mandantenstammblatt und weitere Informationen. Laden Sie bitte dafür das PDF-Formular zur Mandatsanfrage
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