"Ein guter Streit endet mit einer Einigung, nicht mit einem Sieg!"
Voltaire (1634 – 1778)
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Konflikt oder Konsens
Mit welcher Strategie wollen Sie sich trennen?
Trennung | Scheidung
einvernehmlich gestaltenDie günstigste Variante für den Geldbeutel und die Nerven ist die > einvernehmliche Scheidung. Einvernehmliche Scheidung hat zum Ziel, möglichst alle > Scheidungsfolgesachen außergerichtlich zu regeln. Die > Trennungsphase von mindestens einem Jahr bietet das nötige Zeitfenster dafür. Das Familienrecht bietet den notwendigen Spielraum (> Vertragsfreiheit). Wie dafür vorzugehen ist, erfahren Sie > hier. Wenn obendrein das Scheidungsverfahren > online vorbereitet wird, ist damit der einfachste Weg zur Scheidung gegeben. Dieses Ziel sollte möglich früh in der Trennungsphase angestrebt werden.
> Regeln beim Familienrechtsstreit
> Wegweiser zur Einigung in der Trennungsphase
Emotionale Konflikte
außergerichtlich lösenNirgendwo sonst finden sich so viele Streitherde (rechtlicher wie emotionaler Natur), wie bei einer familienrechtlichen Auseinandersetzung, die über Jahre kochen können. Entscheiden Sie sich dagegen, Streitigkeiten zu forcieren. Nutzen Sie jede Gelegenheit, um einen Rosenkrieg zu vermeiden. Andernfalls werden alle Beteiligten wertvolle Lebensqualität, Zeit und Geld auf der Strecke lassen.
> Unser Angebot zur psychologischen Paarberatung > hier
> Einigung erreichen - gestalten
Wegweiser
zur Einigung in der Trennungsphase
Ziel
Einvernehmliche Scheidung
Eine > Scheidung ist in der Regel vor Ablauf mindestens eines Trennungsjahres nicht möglich (> Scheidungsreife). Es gibt viele gute Gründe, diese Zeit zu nutzen, um eine > einvernehmliche Scheidung anzustreben (> Gründe). Eines der wichtigsten Elemente für diesen Weg ist der Abschluss einer Trennungs- und > Scheidungsfolgenvereinbarung. Das Familienrecht bietet hierfür die notwendige > Vertragsfreiheit, setzt aber auch > Grenzen. Letztere dienen dazu, einen Ehegatten vor übereilten, d.h. unüberlegten Folgen zu schützen. Der erste Schritt sollte hier sein, sich über die familienrechtlichen Rahmenbedingungen schlau zu machen bzw. fachkundigen Rat einzuholen. Der Weg zum Spezialisten für Familienrecht ist unumgänglich, will man Fehler vermeiden. Gehen Sie davon aus, dass die Thematik zu komplex ist, um hier vom "Anwalt um die Ecke" die richtigen Empfehlungen zu bekommen.
- Weiterführende Links:
» Trennung kommt - Was ist zu beachten?
» Tipps zur Scheidung
» Regeln zur Vorbereitung
» Unser Verfahren zur familienrechtlichen Vereinbarung
Einstieg
Die Trennungsvereinbarung
Am Beginn der Trennung sollten die Möglichkeiten der einvernehmlichen Regelung ausgelotet werden. Hier bietet sich zunächst an, eine Trennungsvereinbarung zu treffen. Hier wird sich zeigen, wo Einigungs- und Streitpotential besteht. Manches kann zwischen den Eheleuten in der Trennungsphase mit einer > Trennungsvereinbarung rechtsverbindlich geklärt werden, aber weitem nicht alles. Der wichtige Bereich, die Regelung von Unterhaltspflichten, sollte nicht "bearbeitet" werden. Meist liegt hier das höchste Streitpotential. Für eine > umfassende Scheidungsfolgevereinbarung gelten besondere Spielregen. Es gilt zu beachten: Zum einen sind > Verzichtserklärung sowohl in Bezug auf den > Kindesunterhalt als auch in Bezug auf den > Trennungsunterhalt unwirksam. Zum anderen sind Vereinbarungen in diesem Bereich ohne notarielle Form nicht wirksam möglich. Weiter besteht für Unterhaltsansprüche ein > Titulierungsinteresse, das Individualabreden im Familienkreis nicht erfüllen können. Konzentrieren Sie sich im ersten Zugriff auf die Angelegenheiten, die (auch ohne) professionelle Hilfe vorläufig regelbar sind. Folgende Probleme der Trennung sollten die Eheleute versuchen, selbst zu regeln. Andere familienrechtliche Angelegenheiten sind zu komplex und für Laien undurchsichtig. Hier sollten Sie Ihren Anwalt mit dem > Management Ihrer Trennungsfolgen beauftragen.
- Weiterführende Links:
» Wege zur Konfliktlösung
» Unser Verfahren zur familienrechtlichen Vereinbarung
Beispiel
Trennungsvereinbarung > hier
Das > Beispiel zeigt, welche Problemlagen zwischen den Ehegatten geregelt werden können. Eine solche Trennungsvereinbarung kann der erste Baustein für weitere Verhandlungen zu den Angelegenheiten "Unterhalt" und "Vermögensauseinandersetzung" sein. Haben Sie eine Trennungsvereinbarung geschafft, können Sie sich auf den Weg zur > umfassenden Scheidungsfolgevereinbarung machen.
Gegenstände
Themen für eine Vereinbarung
Die Vertragsfreiheit im Familienrecht lässt eine Vielzahl von vertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten zu fast jeder Angelegenheit (Regelungsgegenstand) zu. Hier finden Sie eine Auswahl der häufig vorkommenden Themen / Gegenstände für eine Vereinbarung in der Praxis:
- Weiterführende Links:
» Wege zur Konfliktlösung
» Unser Verfahren zur familienrechtlichen Vereinbarung
Ehewohnung
Ab Trennung ist zu entscheiden ist, ob man in der bisherigen ehelichen Wohnung getrennt leben kann und will. Zu entscheiden ist, wer in der bisherigen Ehewohnung bleibt und wer sich eine neue Wohnung sucht. Für eine vorläufige Regelung der Trennungssituation kann die > Trennung unter einem Dach vereinbart werden. Ist hier keine Einigung möglich, gehen Sie weiter zum Thema > Überlassung und Zuweisung der Ehewohnung.
Hausrat
Haushaltsgegenstände
Da eine zweite Wohnung auszustatten ist, muss festgelegt werden, welcher Hausrat der ausziehende Ehegatte mitnehmen kann. Ist hier keine Einigung möglich, gehen Sie weiter zum Thema > vorläufige Haushaltsregelung.
Umgang und Kinderbetreuung
Elternvereinbarung
Es ist festzulegen, bei wem die Kinder bleiben und in welcher Form und mit welchen Zeitabständen Kontakt mit dem jeweils anderen Elternteil aufrechterhalten wird. Dazu sollte eine > Elternvereinbarung getroffen werden. Mustertexte und Checkliste für eine Umgangsregelung finden Sie > hier.
Sorgerecht
Gerichtliches Verfahren
Das Bedürfnis zu Übertragung der elterlichen Sorge auf einen Elternteil ist seit dem Kindschaftsreformgesetz in § 1671 BGB entschärft worden. Besagte Norm sieht die gemeinsame elterliche Sorge auch bei der Trennung und nach der Scheidung als Normalfall an. Wird diese Kindschaftssache nicht ausdrücklich zum Scheidungsverfahren anhängig gemacht, wird die Sache im Scheidungstermin nicht von Amts wegen thematisiert (> Kindschaftssache als Folgesache). Das Sorgerechtsverhältnis kann nicht per Vereinbarung verändert werden. Dazu bedarf es eines gerichtlichen > Sorgerechtsverfahrens.
Unterhalt
vereinbaren
Vereinbarungen zum Kindes- und Trennungsunterhalt sind nur eingeschränkt möglich. Denn hier kann nicht ein geringerer Unterhalt als nach gesetzlichen Maßstäben ermittelt, vertraglich geregelt werden.
> mehr
Zugewinn
vereinbaren
Beim Zugewinn herrscht weitgehende Vertragsfreiheit. Dieser kann durch ehevertragliche Vereinbarung vollständig oder teilweise ausgeschlossen werden.
> mehr
Gemeinsame Immobilie
verwalten oder auseinandersetzen
Das Familiengericht wird sich anlässlich der Scheidung nicht damit beschäftigen, was mit dem gemeinsamen Immobilienbesitz geschehen soll. Sofern es sich um die Ehewohnung handelt kann, kann ein Ehewohnungszuweisungsverfahren zur Nutzung der Ehewohnung durch einen Ehegatten allein angestrebt werden. Alternativ dazu können alle möglichen Vereinbarung zur gemeinsamen Verwaltung, Nutzung oder Auseinandersetzung in Betracht kommen.
> mehr
Versorgungsausgleich
vereinbaren
Der Versorgungsausgleich ist ein besonderer Ausgleichsmechanismus, der speziell die in der Ehezeit vom jeweiligen Ehegatten erworbenen > Anwartschaften zur Altersversorgung erfasst. Das Ausgleichsverfahren wird von den Familiengerichten automatisch (von Amts wegen) im sog. > notwendigen Scheidungsverbund durchgeführt. Die Eheleute können hiervon abweichende Regelungen treffen.
> mehr
Links & Literatur
Links
Wichtige Themen bei Trennung
- Auszug aus der Ehewohnung
- Trennung & Miete
- Trennung & Eigenheim
- Trennung mit Kindern
- Trennungsunterhalt
- Kindesunterhalt
- Sicherung des Unterhalts
Literatur
- BMJV, Das Eherecht, Publikation des Bundesministeriums der Justiz
- BM für Familie, Arbeit mit hochkonflikthaften Trennungs- Scheidungsfamilien, Publikation des Bundesministeriums für Familie
- Beate Heiß, Checkliste für die Erstberatung – Teil 1, in -> NZFam 2014, 11
- Beate Heiß, Checkliste für die Erstberatung – Teil 2, in -> NZFam 2014, 64