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Kinder mit Aufenthalt in Österreich
- KINDESUNTERHALT in ÖSTERREICH (Kindle Edition 2015)
Wenn ein deutsches Kind in Österreich lebt und der Unterhaltsschuldner in Deutschland, stellt sich sofort die Frage: gilt deutsches oder österreichisches Unterhaltsrecht ? Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten findet man die Antwort in europäischen Verordnungen. Diese stellen die Weichen, welches nationale Recht zur Anwendung kommt. Nach europäischen Unterhaltsrecht bestimmt im Regelfall der gewöhnliche Aufenthalt des unterhaltsbedürftigen Kindes, welches nationale Recht anzuwenden ist ( Art. 3 HUP ). Kommt österreichisches Unterhaltsrecht zur Anwendung, sind einige Rechtsfragen in Österreich anders zu beurteilen als nach deutschem Recht zum Kindesunterhalt . > mehr . Weitere Frage ist, ob der Kindesunterhalt vor deutschen oder österreichischen Gerichten geregelt wird ( internationale Zuständigkeit )? > mehr
Wegweiser
zum Kindesunterhalt in Österreich
- Internationales Familienrecht zwischen Deutschland und Österreich
- Europäisches Unterhaltsrecht - Wer entscheidet nach welchem nationalen Recht?
- Österreichisches Unterhaltsrecht zum Kindesunterhalt
- Österreichisches Verfahrensrecht zum Kindesunterhalt
- Kindesentführung über die Grenze zwischen Deutschland und Österreich
- Links & Literatur
Der Wissensschatz unserer > Infothek kann die > Vorteile einer persönlichen Beratung zu Ihrem individuellen Fall nicht ersetzen. Es ist mir ein großes Anliegen, für Sie passgenaue und zielführende Beratungsoptionen anzubieten. Herzliche Grüße Persönliche Beratung
durch Dr. jur. Schröck > mehr
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Weichenstellung
nach europäischem Recht
Wenn ein Kind in Österreich lebt und von dort Unterhaltsansprüche gegen den in Deutschland lebenden Elternteil geltend macht, sind zwei Fragen zu klären:
Weichenstellung
Deutschland und Österreich sind jeweils Mitgliedstaaten der EU. Beide Fragen zum > i nternationalen Familienrecht sind nach Rechtsverordnungen der EU zu klären. Im Ergebnis kann der Kindesunterhalt für ein Kind in Österreich sowohl
- von deutschen Gerichten nach > deutschem Unterhaltsrecht als auch
- von > österreichischen Behörden nach > österreichischem Unterhaltsrecht
entschieden werden. Welche Variante letztendlich zum Tragen kommt, hängt davon ab, vor welchem nationalen Gericht der Unterhalt für das Kind in Österreich anhängig gemacht wird. Diese grundsätzliche Entscheidung liegt in den Händen der unterhaltsberechtigten Partei in Österreich. Der Unterhaltspflichtige in Deutschland kann das nicht steuern. Warum das so ist, erfahren Sie
> hier
Exkurs
Kinder in Deutschland mit Unterhaltsschuldner in Österreich
Wollen in Deutschland lebende Kinder gegenüber dem in Österreich lebenden unterhaltspflichtigen Elternteil Unterhaltsansprüche geltend machen, kann dazu auf die > LÄNDERINFORMATION - ÖSTERREICH des DIJuF und auf das > MERKBLATT der DEUTSCHEN BOTSCHAFT in WIEN verwiesen werden.
FAQ
zum österreichischen Unterhaltsrecht
Wann gilt österreichisches Recht?
Mit Wechsel des > gewöhnlichen Aufenthalts des Kindes von Deutschland nach Österreich endet wegen > Art. 15 EuUntVO i.V. m > Art. 3 HUP gleichzeitig und unmittelbar das deutsche Unterhaltsrecht und das österreichische Unterhaltsrecht entfaltet seine Wirkung. Zusätzlich ändert sich die Zuständigkeit für ein Kindesunterhaltsverfahren. Die neue Rechtslage und die damit verbundene Frage nach der Höhe des Kindesunterhalts nach österreichischem Recht wird von österreichischen Behörden (> Jugendwohlfahrtsträger) und vor österreichischen Gerichten (Bezirksgerichten) nach österreichischem Verfahrensrecht (> Außerstreitverfahren) geklärt.
Der Unterhalt für das Kind in Österreich kann auch nach deutschem Recht geltend machen, wenn der Unterhalt gegen den in Deutschland lebenden barunterhaltspflichtigen Elternteil vor einem deutschen Familiengericht eingeklagt wird (Art. 3 EuUnthVO > mehr). Das deutsche Familiengericht entscheidet dann nach deutschem Unterhaltsrecht (> Art. 4 Abs.3 S.1 HUP ). Insofern besteht nach europäischen Vorschriften ein Wahlrecht, ob vor einem deutschen oder österreichischen Gericht und nach welchem nationalem Unterhaltsrecht der Kindesunterhalt geltend gemacht wird.
> mehr
Wie wird in Österreich der Kindesunterhalt ermittelt?
PRÜFUNGSSCHEMA
zum Kindesunterhalt in Österreich
Was bedeutet Selbsterhaltungsfähigkeit?
SELBSTERHALTSFÄHIGKEIT
Unterhaltsrechtliche Obliegenheiten
Wie wird in Österreich die Vaterschaft anerkannt?
VATERSCHAFTSANERKENNUNG
in Deutschland für Österreich
Ist Unterhaltspflichtverletzung nach österreichischem Recht strafbar?
Verletzt ein Elternteil seine Unterhaltspflicht gegenüber seinem Kind gröblich und gefährdet er den Unterhalt und die Erziehung seines Kindes, kann gegen ihn gemäß § 198 österreichisches Strafgesetzbuch eine Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten verhängt werden.
Gibt es in Österreich staatlichen Unterhaltsvorschuss?
Das deutsche Recht kennt den staatlichen > Unterhaltsvorschuss für minderjährige Kinder bis 12 Jahre, wenn der Unterhaltsanspruch gegen den barunterhaltsplichtigen Elternteil nicht durchsetzbar erscheint. In Österreich kann das Gericht für minderjährige Kinder einen Unterhaltsvorschuss zuerkennen, wenn
- kein gemeinsamer Haushalt mit dem Unterhaltsschuldner besteht
- der Unterhaltsschuldner eine mehr als einmonatige Haftstrafe verbüßt
- die Exekution (dh. Zwangsvollstreckung) aussichtslos ist, weil der Unterhaltspflichtige unbekannten Aufenthalts ist oder sich in einem Staat aufhält, mit dem es kein Vollstreckungsabkommen gibt.
- Weiter Informationen zum vorläufigen Unterhalt > hier
Verfahren in Österreich
mit deutschem Anwalt?
D EUTSCHER ANWALT
in Österreich
In österreichischen > Verfahren wegen > Kindesunterhalt oder in Scheidungsverfahren können Sie sich von einem deutschen Anwalt ohne (zusätzliche) Einschaltung eines österreichischen Anwalts vertreten lassen. In diesen Verfahren gilt der sog. > relative Anwaltszwang. DR. SCHRÖCK - Kanzlei für Familienrecht hat als eine von wenigen deutschen Anwaltskanzleien auf diesem Gebiet Praxiserfahrung. Mehr zu unserem Service erfahren Sie
> hier
Verfahrenswege
in Österreich
VERFAHREN
in Österreich
Das deutsche Kind lebt in Österreich und beansprucht Kindesunterhalt vom in Deutschland lebenden Elternteil. Das deutsche minderjährige Kind, vertreten durch in Österreich betreuenden Elternteil, kann nach österreichischem Recht in Österreich ein gerichtliches Unterhaltsverfahren gegen den in Deutschland lebenden Elternteil betreiben. Erfahrungsgemäß beginnt ein solches Verfahren damit, dass im ersten Schritt der in Deutschland lebende Elternteil vom österreichischen > Jugendwohlfahrtsträger der zuständigen Bezirkshauptmannschaft (vergleichbar dem deutschen Jugendamt) aufgefordert wird Auskunft über das > unterhaltsrelevante Einkommen zu erteilen und entsprechend der Auskunft den Kindesunterhalt nach österreichischem Recht zu bezahlen und darüber einen Exekutionstitels i.S.v. § 1 Ziff. 10 EO (entspricht deutscher JUGENDAMTSURKUNDE) zu unterzeichnen. Jetzt geht es darum, ob der Anspruch auf Zahlung von Barunterhalt richtig ermittelt und berechnet wurde.Wenn in Österreich für das deutsche Kind Unterhalt gegen den deutschen Vater geltend gemacht wird, bieten sich zwei Verfahrenswege an: Der erste außergerichtliche Weg für über den > österreichischen Jugendwohlfahrtsträger, der zweite Weg über ein gerichtliches Verfahren vor den > österreichischen Bezirksgerichten.
Über den Jugendwohlfahrtsträger zum Exekutionstitel
JUGENDWOHLFAHRTSTRÄGER
Wenn es um die Durchsetzung und Ermittlung von Kindesunterhalt geht, erfüllt der österreichische Jugendwohlfahrtsträger die gleiche Funktion wie in Deutschland das Jugendamt bei Errichtung einer > Jugendamtsurkunde. Vor dem Jugendwohlfahrtsträger kann ein Kindesunterhaltsanspruch durch den Unterhaltsschuldner freiwillig tituliert und beurkundet werden ( Exekutionstitels i.S.v. § 1 Ziff. 10 EO ). Das Verfahren entspricht dem in Deutschland üblichen Weg zur vollstreckungsfähigen Jugendamtsurkunde. Wenn der Unterhaltsschuldner in diesem Verfahren den Kindesunterhalt nicht freiwillig anerkennt und titulieren lässt, wird das Verfahren zur Durchsetzung des Kindesunterhalts voraussichtlich im > Außerstreitverfahren vor den Bezirksgerichten fortgeführt.
Außerstreitverfahren vor den Bezirksgerichten
AUSSERSTREITVERFAHREN
In Österreich sind Unterhaltssachen für minderjährige Kinder sog. Pflegschaftssachen (§ 19 Abs.1 Ziff.1 RPflG). Unterhaltssachen für volljährige Kinder sind ebenfalls gem. § 19 Abs.1 Ziff. 4 RPflG dem Rechtspfleger vorbehalten. Wann ein Richter zu entscheiden hat, ergibt sich aus § 19 Abs.2 RPflG. Regelmäßig entscheidet über Fragen zum Kindesunterhalt also nicht der Richter, sondern ein Rechtspfleger (vgl. OGH, Beschluss vom 24.07.2012 - 10Ob26/12i ).
Abänderungsverfahren wegen Wechsel des nationalen Unterhaltsrechts
ABÄNDERUNGSVERFAHREN
Wenn das Kind von Deutschland nach Österreich übersiedelt, ist dies wegen Art. 3 Abs.2 HUP Anlass genug, dass in Österreich der Kindesunterhalt an das österreichische Unterhaltsrecht angepasst wird.
- Deutsche Unterhaltstitel, die vor der Übersiedelung nach Österreich errichtet wurden, haben In Österreich keinen Bestand. Sie können in österreichischen > Abänderungsverfahren rückwirkend bis zum Zeitpunkt der Übersiedelung abgeändert werden.
> mehr - Hat das Kind in Österreich gegen den Unterhaltsschuldner in Deutschland einen Unterhaltstitel erwirkt und wechselt das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt von Österreich wieder nach Deutschland zurück, so findet für den Kindesunterhaltsanspruch wieder deutsches Recht Anwendung. In Deutschland bietet das wiederum Anlass, österreichische Unterhaltstitel abzuändern und dem jetzt wiederum geltenden deutschen Unterhaltsrecht anzupassen.
> mehr
Links & Literatur
Links
- RIS - Rechtsinformationssystem des Bundes
- RechtsABC: Partnerschaft. Ehe. Trenmung. Scheidung, Broschüre des österreichischen Bundesministerieum für Gesundheit und Frauen, 2006
- Merkblatt zur Geltendmachung und Durchsetzung von Kindesunterhaltsansprüchen Deutsche in Österreich
- Österreichisches Unterhaltsrecht
- FAQ zum österreichischen Unterhaltsrecht
- Österreichische Unterhaltsverfahren
- Internationales Familienrecht (Deutschland - Österreich)
- Kindesentführung über die Landesgrenzen (Deutschland - Österreich)
- Europäisches Justizielles Netz in der EU
- Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) vom österreichischen Bundeskanzleramt
- JusGuide.OHG - Informationsdienst über aktuelle OHG-Entscheidungen
- Infoblatt - Eltern - Kinder
- Österreichischer Unterhalts-Ratgeber
- Professionelle Unterhaltsberechnung
- Der Weg zum besten Anwalt
Literatur
- Mattias Heger, Haager Unterhaltsübereinkommen und UnterhaltsVO der Europäischen Union, Göttiner Juristische Schriften, 2009.
- Jörg Schröck, Kindesunterhalt in Österreich, Kindle Edition 2015.
- Ingeborg Rasch, zur Vereinbarkeit des § 28 AUG mit Artikel 3 EuUntHVO, in: NZFam 2015, 239.
In eigener Sache
Wir bearbeiten zahlreiche Fälle zu Fragen deutscher Eltern mit Kindern in Österreich. Beispiele dazu, und welche Angelgenehiten das sind, finden Sie auf unseren weiteren Seiten zum österreichischen Unerhaltsrecht; ein Beispiel zum Wechsel des Unterhaltsstatuts wegen Übersiedelung nach Österreich:
- unser Az.: 171/ 15
- Bezirksgericht Reutte - 1 Pu 60/18v: Vater in Deutschland mit drei Kindern in Österreich, unser Az.: 903/ 18