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Themen im Überblick » Leitfäden
Unser Antrieb ist es, Sie vor „Schiffbruch“ im Familienrechtsstreit zu bewahren. Dafür haben wir die >> Infothek << geschrieben.
Unsere Infothek ist ein Wissensschatz für die familienrechtliche Praxis, den Sie in der fachlichen Tiefe und systematischen Darstellung – frei zugänglich – nirgendwo sonst im Internet finden werden.
Menschen sind nicht dazu bestimmt, Sklaverei oder andere Opferrollen zu akzeptieren. Nur durch eigenes Wissen erlangen Sie Selbstwirksamkeit. In unserer Infothek erfahren Sie, welche Regeln im Rechtsstreit gelten und wie Justiz und Anwälte vorgehen. Je informierter Sie sind, desto weniger Angst müssen Sie haben, „übers Ohr gehauen“ zu werden.
Sorgen Sie dafür, dass Sie als souveräne Partei wahrgenommen werden, die ihre Interessen und Rechte formulieren kann. Geben Sie Ihrem Anwalt klare Anweisungen, anstatt blind zu folgen. Wenn Sie etwas nicht verstehen, fragen Sie so lange nach, bis Sie eine verständliche Antwort erhalten. Grundsätzlich sollte kein Anwaltsschreiben an die Gegenseite geschickt werden, ohne dass Sie ausdrücklich Ihre Zustimmung gegeben haben.

| Infothek
für den Familienrechtsstreit
Vorsicht bei Alleingängen:
Überlassen Sie Ihre Angelegenheit nicht dem Zufall. Viele Nutzer unserer Infothek haben versucht, ihre Probleme eigenständig mithilfe der Infothek zu lösen, nur um sich nach Jahren in einer teuren Sackgasse zu befinden.
Grundregeln beim Rechtsstreit:
Wer das erste Mal von einer Trennung / Scheidung betroffen ist, hat meist keine Vorstellung davon, was rechtlich auf ihn zukommt und wie die Justiz mit der Angelegenheit umgeht. Was über Jahre in einem gemeinschaftlichen Leben zusammengewachsen und erwirtschaftet wurde, soll nun gerecht, komplikationslos, schnell und am besten ohne Streit auseinandergesetzt werden? Eine Wunschvorstellung, die Ihnen die Justiz und seine Akteure größtenteils nicht erfüllen werden. In Form von drei Grundregeln haben wir zusammengefasst, womit Sie zu rechnen haben.
Leitfäden zum Familienrecht:
Es gibt in der Praxis Problemlagen, die immer wieder auftauchen und ähnliche Fragen aufwerfen. Diese Problemlagen entstehen aus der Rolle, die man in einer sich trennenden Familienstruktur einnimmt: Ehen von Unternehmern, Eltern oder Immobilieneigentümern erfordern jeweils spezifische Beratungsansätze. Abhängig von der jeweiligen Rolle im Familiensystem haben wir praxisgerechte Leitfäden zu relevanten Themen erstellt.

Europäische Menschenrechtskonvention | Art. 8 EMRK
Anders als Art. 6 Abs. 1 GG schützt die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) nicht Ehe und Familie, sondern das Familienleben (Art. 8 EMRK). Geschützt wird die tatsächlich gelebte Familie, also Beziehungen, in denen Partner zusammenleben und füreinander einstehen wollen, sowie die Beziehungen zwischen Kindern und ihren engsten Bezugspersonen.
Für solche Familienbeziehungen muss der Staat einen angemessenen rechtlichen Rahmen zur Verfügung stellen, wie er es etwa mit dem Angebot einer eingetragenen rechtlichen Partnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare tun kann. Während Grund- und Menschenrechte traditionell als reine Abwehrrechte gegen den Staat begriffen werden, handelt es sich hier um eine positive Verpflichtung. Der Staat muss tätig werden, um passende Rechtsregime zu schaffen, in denen Familienbeziehungen gelebt werden können (sog. „Bereitstellungsfunktion des Rechts“).
Das Familienrecht ist damit kein Instrument zur Durchsetzung normativer Leitbilder wie etwa dem der traditionellen Familie. Die EMRK fordert vielmehr eine liberale, freiheitliche Ordnung, in der der Staat den Einzelnen die Möglichkeit gibt, ihre Familienbeziehungen zu leben und zu entfalten. Im transeuropäischen Kulturkampf zwischen Liberalität und Tradition steht der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte damit unbeirrt und unaufgeregt zum liberalen Grundkonzept der EMRK.
(Quelle: Prof. Dr. Robert Uerpmann-Wittzack, maîtrise en droit (Aix-Marseille III), Universität Regensburg)
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