Infothek » Im Überblick
 
Unsere Infothek ist ein Wissensschatz für die familienrechtliche Praxis, den Sie in der fachlichen Tiefe und systematischen Darstellung - frei zugänglich - nirgendwo sonst im Internet finden werden.


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Kommentare von Kollegen

Infothek » Unser Ziel
 
Unser Antrieb ist es, Sie vor "Schiffbruch" im Familienrechtsstreit zu bewahren.


Ziel der Infothek
Ihre Vorteile

Das Ziel
Unser Antrieb


Wer das erste Mal von einer Trennung / > Scheidung betroffen ist, hat meist keine Vorstellung davon, was rechtlich auf ihn zukommt und wie die Justiz mit der Angelegenheit umgeht.  Was über Jahre in einem gemeinschaftlichen Leben zusammengewachsen und erwirtschaftet wurde, soll nun gerecht, komplikationslos, schnell und am besten ohne Streit auseinandergesetzt werden? Eine Wunschvorstellung, die Ihnen die Justiz und seine Akteure größtenteils nicht erfüllen werden. In Form von > drei Grundregeln haben wir zusammengefasst, womit Sie zu rechnen haben.

Ziel der Infothek ist es, Ihnen Informationen zur Verfügung zustellen, die Sie benötigen, um besser entscheiden zu können, wem Sie Ihre Angelegenheit anvertrauen können.  Auslöser für die Arbeit an der > Infothek war, dass der Autor (> Dr. jur. Jörg Schröck) - damals noch Wirtschaftsanwalt - bei seiner eigenen > Trennung und schließlich > Scheidung im Jahr 2005 erhebliche Schwierigkeiten hatte, einen familienrechtlichen Berater zu finden, der die Erwartung in eine optimale Beratung und Interessenvertretung erfüllen konnte. Das soll Ihnen nicht passieren. Unser Tipp: > Vorsicht bei Alleingängen!

Motivation für die > Infothek ist das Bedürfnis, jeden Menschen - so gut es geht - davor zu bewahren, der Justiz und ihren Akteuren hilflos ausgesetzt zu sein. Wenn wir dazu einen Beitrag leisten können, empfinden wir das zutiefst befriedigend. Unsere Mission: "Erschaffe mehr Wert, als du verbrauchst und du wirst glücklich sein". Wir freuen uns sehr über das positive Feedback auf unsere Arbeit.

» Was Klienten und Kollegen sagen

» Was können wir persönlich für Sie tun?



Ihr Vorteil
Wissen führt zu mehr Selbstwirksamkeit


Wir Menschen sind nicht für die Sklaverei oder sonstige Opferrollen geboren. Nur eigenes Wissen bringt Sie in die Selbstwirksamkeit. Mithilfe der > Infothek erkennen Sie selbst, welche Spielregeln im Rechtsstreit gelten und mit welchem Werkzeugkoffer Justiz und Anwaltschaft arbeiten. Je informierter und aufgeklärter Sie sind, desto weniger müssen Sie Angst davor haben "über den Tisch gezogen zu werden".

Achten Sie darauf, dass Sie als souveräne Partei wahrgenommen werden, die weiß, Ihre Interessen und Rechte zu formulieren. Erteilen Sie Ihrem Anwalt Arbeitsaufträge, anstatt blindlings zu gehorchen. Wenn Sie etwas nicht verstehen, fragen Sie, bis Sie eine plausible Antwort bekommen. Grundsätzlich sollte kein Anwaltsschreiben an die Gegenseite gehen, ohne dass Sie dafür ausdrücklich Ihre Freigabe erklärt haben.
 

Vorsicht
bei Alleingängen:

Die > Infothek ist ein Hilfsmittel zur Vorbereitung eines Familienrechtsstreits. Aber > fachkompetente Beratung kann sie nicht ersetzen. Manche Nutzer unserer Infothek bearbeiten Ihre Angelegenheit - manchmal über Jahre - selbstständig, erreichen einen Punkt, an dem sie nicht weiterkommen und in einer kostspieligen "Sackgasse" stecken.

Beispiel aus der Praxis:
"Sehr geehrter Herr Dr. jur. Schröck,

ich habe mich bereits in Ihrer Infothek eingelesen. An der Stelle ein großes Dankeschön für die Bereitstellung und Aufbereitung. Für mich ist nun allerdings ein Punkt erreicht, an dem ich weder das Vertrauen in die Gegenseite noch in meinen aktuellen Anwalt, noch das Gefühl habe, selbst etwas zu einer Lösung zu bringen. Aus objektiver Betrachtungsperspektive erfolgt die Kontaktaufnahme wahrscheinlich bereits zu spät."

» Was können wir persönlich für Sie tun?


Kommentare
von Kollegen

  • RA Woelbert - Notar A.D. :
    "Andere Erzeugnisse am Markt, wecken große Erwartungen, enttäuschen indessen in der täglichen Arbeit".

  • Kurt Schulte Herbrüggen - Fachanwalt für Familienrecht:
    "Eine gute Homepage erkennt man sofort - Dann gibt es Homepages, die über das »normale« Maß hinausgehen, die Sie sofort erkennen werden, wenn Sie diese finden. Sie zeichnen sich durch das Bemühen aus, inhaltlich dem potenziellen Kunden Informationen zu bieten, die ihn weiterbringen. Sie bringen die Persönlichkeit des Anwalts zum Ausdruck. Nachstehend einige Beispiele, wobei ich betonen möchte, dass ich die Kollegen nicht persönlich kenne, aber wegen ihrer Internet-Präsenz sicher bin, dass Sie dort nicht schlecht aufgehoben sein können: Rechtsanwalt Dr. Schröck ..."

  • Iris Schubert - Rechtsanwältin:
    Sehr geehrter Herr Kollege Dr. Schröck, ich möchte mich den lobenden Worten unserer Kollegen zu Ihrer Webseite, der Gestaltung und den inhaltlichen Ausführungen nur allzu gern anschließen. Wie ich Ihnen schon einmal sagte, ersparen Sie vielen unserer Kollegen ein langwieriges Suchen in anderer Lektüre/Kommentaren etc. und geben wertvolle Hinweise und Anregungen.

 

» Infothek im Überblick



Wege
zur Konfliktlösung

Auseinandersetzung
um Geld und Beziehung



Herrscht Dissens in der Art und Weise, wie die > Trennung bzw. > Scheidung vollzogen, insbesondere wie (ehemals gemeinsame) Ressourcen neu verteilt werden sollen, haben wir in der Regel einen Familienstreit. Die Komfortzonen, in denen sich die Ex-Lebenspartner  - jetzt Kontrahenten - bisher bewegt haben, sind jetzt massiv gestört. Das führt häufig dazu, dass die Auseinandersetzung von erheblichen Verlustängsten geprägt ist. Damit tragen Familienstreitigkeiten grundsätzlich ein hohes emotionales Konfliktpotential in sich. Um den Konflikt zu beenden, bieten sich zwei Methoden mit unterschiedlichen Zielrichtungen an: die Einigung (> außergerichtliche Konfliktlösung) oder die gerichtliche Entscheidung (> gerichtliche Konfliktentscheidung).



Außergerichtliche
Konfliktlösung



Mediation:
Das > Mediationsverfahren konzentriert sich auf die Frage: Wie bringt man
beim Verteilungskampf zwei Streitparteien zu einer Einigung, ohne auf das Recht abzustellen? Dabei vermittelt ein speziell ausgebildeter und neutraler Dritter – der sog. Mediator – zwischen den Parteien. Die Methoden der Mediation versuchen, den Horizont auf die beteiligten Interessen und Werte der Konfliktparteien erweitern. Es wird eine Interessen- und Wertebilanz für jeden der Beteiligten erstellt. Das Ziel dabei ist, einen Konsens über einen Werte- und Interessenausgleich zu erzielen.  Eine allumfassende Befriedung des Familienstreits ist erreicht, wenn für alle Konfliktparteien eine Win-win-Situation eintritt. Die Schwierigkeit eine Familien-Mediation anlässlich einer Trennung, liegt jedoch darin, dass meist nur eine Partei vom anderen Ex-Partner etwas will – meist Geld oder Kontakt zu den Kindern - was der andere nicht hergeben oder dem anderen nicht zugestehen will. Wo bleibt die Gegenleistung mit gleichem Rang und Wert für das, was verlangt wird? Wird nicht "gleichwertiges" zum Austausch angeboten ist, eine einvernehmliche Konfliktlösung kaum möglich. Scheitert der Mediationsversuch, dann verschwindet sofort die Motivation gemeinsam an einem Konsens – frei von Mitteln des Rechts - zu arbeiten. 

» Die Alternative: Mediation



Anwaltsvergleich:
Ein Vergleich, der durch das Zutun eines bzw. der Rechtsanwälte der Parteien geschlossen wird, ist eine gesetzlich geregelte besondere Form des außergerichtlichen Vergleichs (> Anwaltsvergleich).
Außergerichtliche Einigungen anlässlich Trennung und Scheidung nennt man >    „Trennungsvereinbarungen“ oder  > „Scheidungsfolgenvereinbarungen“. Kennzeichen sog. > einvernehmliche Scheidungen ist die Beifügung von abgeschlossenen Scheidungsfolgenvereinbarungen zum Scheidungsverfahren (§ 121 Ziff.1 FamFG). Zugunsten einer Konsenslösung wird damit ein Vertrag (§ 145 ff. BGB) zu den > Folgesachen, abweichend von gesetzlichen Vorschriften geschlossen. Kommt ein außergerichtlicher Vergleichsvertrag zustande, so kann dieser hilfsweise auch vollstreckt werden (vgl. § 794 Absatz 1 ZPO).

» Einigung: rechtswirksam gestalten



Gerichtliche
Konfliktentscheidung


Die gerichtliche Konfliktentscheidung ist keine Auseinandersetzung um eine interessengerechte Lösung, die allen Beteiligten das höchste Maß an Zufriedenheit bieten soll. Rechtliche Auseinandersetzungen verfolgen - einfach gesprochen -  das Ziel, den Verteilungskampf um die Ressource „Geld“ oder „Freiheit“ mit einer hoheitlichen Gerichtsentscheidung zu beenden. Wer sich der rechtskräftigen Gerichtsentscheidung nicht unterwerfen will, dem droht im Wege der Zwangsvollstreckung noch mehr „Geld“ oder „Freiheit“ bezahlen zu müssen. Wer die Lösung im Recht sucht, will, dass die Rechtsordnung der eigenen Rechtsauffassung folgt und der Gegenseite klarmacht, dass sie im Unrecht ist.  Ein Rechtsstreit ist einen Kampf um die rechtskonforme Lösung. Einer der Parteien setzt sich gegen den anderen rechtlich durch. Wird zur Lösung des Familienkonflikts der Weg der gerichtlichen Rechtsdurchsetzung beschritten, wird aus dem Familienstreit ein > Familienrechtsstreit.

 

» Was können wir persönlich für Sie tun?


Regeln
für den Familienrechtsstreit

Verfahren vor den Familiengerichten nennt man > Familiensachen. Familienrechtliche Auseinandersetzungen sind sehr komplexe und umfangreiche Angelegenheiten, die häufig sehr emotional geführt werden. Hier erfahren Sie, womit Sie bei Familienstreitsachen (§ > 112 Ziff. 2 FamFG) zu rechnen haben. Nach unserer Erfahrung gelten drei allgemeine Regeln (Erfahrungssätze), auf die wir Sie hinweisen möchten, um Sie vor irrationalen Einschätzungen der Justiz-Leistungen zu bewahren

Regel Nr.1
Ungewissheit


Man könnte meinen, mit modernen, ausgeklügelten Rechenprogrammen und der Fülle von Rechtsprechungen zu allen möglichen Fallsituationen sei eine rechtliche Auseinandersetzung klar und effizient in den Griff zu bekommen. Das ist in der Praxis nicht der Fall. Die Realität ist tatsächlich eine andere. Im Rechtsbereich herrscht Meinungsvielfalt und deshalb Ungewissheit, wie am Ende entschieden wird. Das gilt besonders im > Unterhaltsrecht. Für keinen einzigen > Unterhaltsanspruch gibt es eine gesetzlich vorgegebene Berechnungsmethode. Wir ermitteln den Unterhalt nach gesetzlichen Begriffen wie > "Lebensstellung" oder "Lebensverhältnisse" und > Bemessungsgrundlagen. Dann fragt sich die Rechtsprechung, wie sie die Begriffe in Berechnungsformeln übersetzen soll. Es werden Ermittlungsmethoden etabliert, die in keinem Gesetz nachzulesen sind. Im nächsten Schritt entwickelt sich eine Art herrschende Meinung unter der Richterschaft am Bundesgerichtshof, wie man unterhaltsrelevante Zahlen in ein Ermittlungsmodell einfügen könnte. Die Krux dabei ist, dass die Diskussionen um die wahren Ermittlungsmethoden und welche Zahlen unterhaltsrelevant sind, niemals aufhören. Die Diskussionen sowie die Ausdifferenzierung und Verfeinerung der Ermittlungstechniken werden immer komplexer, dass am Anfang niemand seriös sagen kann, was am Ende der ganzen kognitiven Gedankenarbeit der Richter herauskommt. Hinzu kommt, es muss permanent mit fehlerhafter Rechtsanwendung der Richterschaft und der Anwaltschaft gerechnet werden. Zwar kann mit fachkompetenter Analyse des „Case-Law“ (Rechtsprechung) der Ausgang eines Prozesses prognostizieren. Doch letztendliche Gewissheit wird es nicht geben. Hinzu kommt: Wir leben in einer Welt voller Fehler. So kann der Anwalt auf der Gegenseite blind für die Lösung nach dem aktuellen Stand der Rechtsprechung sein. Das Gleiche gilt auch für Richter, was die Praxis leider bestätigt. Dabei meint jeder der Akteure, er wisse, wie es geht und habe Gesetz und Recht auf seiner Seite. Vor demselben Gericht kann der gleiche Sachverhalt von zwei unterschiedlichen Richtern unterschiedlich entschieden werden. Es kommt häufig vor, dass die nächst höhere Instanz völlig anders entscheidet, als die vorherige. Fallstricke, Bluffen, Falschdarstellungen, Verfahrensfehler, Täuschen und Tricksen an allen Ecken und Enden. Der Streit um das Recht wird intensiv, hochintellektuell und mit einer juristischen Kunstsprache geführt. Der Streit um „wer hat Recht“ wird so zeitintensiv gespielt, dass viele Jahre Verfahrensdauer der Regelfall sind. Und erst nach Jahren werden mit einer Gerichtsentscheidung klar, welche Poker-Blatt zum Rechtserfolg geführt hat und zu welchem Preis. Dass bei dem Thema viele irrationale Ängste existieren, ist vollkommen normal. Wenn Sie Menschen aus Ihrem Umfeld nach Scheidungsverfahren fragen, die kompromisslos geführt wurden, werden Sie die eine oder andere "Horrorgeschichte" erzählt bekommen. Wollen Sie hier kein wirtschaftliches Debakel erleben, benötigen Sie einen erfahrenen Rechtsanwalt, der Ihnen hilft, den Rosenkrieg zu vermeiden.


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Was können wir persönlich für Sie tun?



Regel Nr.2
Kein blindes Vertrauen


Vertrauen ist gut; Kontrolle ist besser. Es ist essenziell wichtig, dass Sie Ihrem Rechtsberater/Anwalt vertrauen. Doch vertrauen Sie niemals blind! Mit unserer > Infothek haben Sie selbst die Gelegenheit, mehr Klarheit und ein Gespür für die Problemlagen Ihres Falls zu erreichen und können Opferrollen zu vermeiden (> Selbstwirksamkeit). Es mag Sie überraschen, doch lt. einer Umfrage der Bundesrechtsanwaltskammer ist im Durchschnitt jeder dritte anwaltliche Rat falsch. Dennoch wird nach dem Motto: "das Gericht wird mithilfe meines Anwalts schon die richtige Entscheidung treffen" häufig die Sache mental an das Familiengericht und die Anwälte delegiert. Leider haben nicht alle Familiengerichte oder Anwälte für Familienrecht so viel entgegengebrachtes Vertrauen verdient. Auch ein Fachanwaltstitel bietet keine Gewähr für korrekte Beratung und die richtige Strategie. Je kompetenter und zielgerichteter Sie Ihre Fragen an den Anwalt Ihrer Wahl stellen können, desto besser können Sie anhand der erhaltenen Antworten die Qualität Ihres Anwalts einschätzen.  Unsere > Infothek vermittelt Ihnen dazu das nötige Wissen. Manch ein Opfer falscher Berater oder fehlbesetzter Familiengerichte kann Leidvolles berichten und wird sagen: "Wenn ich besser aufgeklärt worden wäre, wäre mir das alles nicht passiert!"


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Was können wir persönlich für Sie tun?

 

Regel Nr.3
Verhandeln


Entscheiden Sie sich dagegen, Streitigkeiten vor Gericht zu forcieren. Nutzen Sie jede Gelegenheit, um einen möglichen "Rosenkrieg" zu vermeiden. Welchen Vorteil soll das bringen? Keiner braucht für die nächsten 10 Jahre einen Scheidungskrieg, bei dem alle Beteiligten wertvolle Lebensqualität, Zeit, Geld und die Kinder auf der Strecke lassen. Doch wer sich nicht einigen kann, dem blüht das ohne Weiteres. Denken Sie darüber nach, wer in Ihrem Fall von hohen Verfahrenskosten oder langwierigen Verfahren profitieren könnte.  Bewahren Sie sich, Ihre Verhandlungsbereitschaft, auch wenn es emotional nur sehr schwer gelingen mag. Es wird eine Zeit nach dem Streit geben, in der Sie Familienmitgliedern - z.B. Ihren Kindern - noch in die Augen schauen wollen. Nichts dient dem mehr, als eine einvernehmliche Lösung. Dafür orientieren wir uns an den  drei „K´s“.

a) Konflikt ist im Familienrecht stets zu vermeiden. Dann das zerstört die Familie irreversibel.
b) Kompromiss ist nicht optimal. Es bleibt das Gefühl, „man hat etwas geopfert“.
c) Konsens: Die Bedürfnisse aller Beteiligten sind ausgewogen erfüllt

Um eine Konsenslösung zu erreichen, bedarf es, nicht nur Konsensbereitschaft, sondern auch Kenntnisse des Anwalts im Bereich der Verhandlungspsychologie.  Ziel einer Verhandlung ist die Durchsetzung der eigenen Interessen, ohne die Beziehungsebene zu den Verhandlungspartnern unnötig zu belasten. Dafür braucht es Verhandlungspsychologie, die Erleben, Wahrnehmung und Verhalten des Menschen in Vertrags-, Verhandlungssituationen im Blick hat. Der Rahmen der Verhandlungsmasse wird mithilfe von Worst Case/ Best-Case-Szenarien gebildet, die ein praxiserfahrener Familienanwalt für Sie richtig ausloten sollte. Weiter ist entscheidend, mit welchem Verhandlungstypen Sie auf der Gegenseite zu tun haben: Je nach Verhandlungstyp wird  dieser mit unterschiedlichem Verhalten die Oberfläche seiner wirklichen  Bedürfnisse freilegen oder verschleiern. Je besser die Bedürfnisse der Verhandlungspartner geklärt sind, desto erfolgreicher kommt man zu einem Verhandlungsergebnis.  Jedes Ergebnis, das einen Mehrwert gegenüber dem Worst-Case-Szenario darstellt, ist ein Erfolg. Je näher das Ergebnis am Best-Case-Szenario liegt, desto größer der Erfolg. Denken Sie darüber nach, wie Sie für sich "Erfolg" in einem gerichtlichen Verfahren definieren, wenn das Ergebnis einer Gerichtsentscheidung ungewiss ist.

» Einigung: rechtswirksam gestalten