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Ab dem Trennungszeitpunkt kann > Trennungsunterhalt und > Kindesunterhalt verlangt werden. Dazu wird in der Praxis der Trennungsbrief mit einem > Auskunftsverlangen über die wirtschaftlichen Verhältnisse des anderen Ehegatten kombiniert. Denn der Trennungsbrief allein sichert nicht mögliche > Unterhaltsansprüche rückwirkend.