Sie möchten uns das Mandat zur Vertretung ihrer rechtlichen Interessen in Sachen
» Trennung | Scheidung,
» professionelle Berechnungen oder
» Vereinbarungen erzielen | gestalten
erteilen. Dafür benötigen wir von Ihnen diverse Unterlagen und Erklärungen (Mandatsunterlagen).
Mandatsunterlagen
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Bitte schildern Sie uns per E-Mail (mit Mandatsunterlagen als Anlage) Ihr Anliegen.
Wir werden Ihnen innerhalb weniger Werktage antworten.
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Hinweis
Wann entstehen Kosten? | > Rahmenbedingungen
Die Übersendung der Mandatsunterlagen oder unsere Antwort löst noch keine Anwaltskosten aus. Erst, wenn es - nach Ihrer Mandatsanfrage - zur Mandatsaufnahme mit schriftlicher Vollmacht kommt oder uns eine beiderseitig unterzeichnete Vergütungsvereinbarung vorliegt, können Kosten entstehen.
- Einvernehmliche Scheidungen (> Konsens-Scheidung)
> inkl. Beratung vertreten wir zum > gesetzlichen Mindesttarif. - Familienstreitsachen (§ > 112 Ziff. 2 FamFG):
Unterhaltssachen, Güterrechtssachen, sonstige Familiensachen und Kindschaftssachen vertreten wir grundsätzlich mit > Vergütungsvereinbarung. - Unsere Rahmenbedingen > hier