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Die Anspruchsgrundlagen sind im 4. Buch des BGB (= Familienrecht: § 1297 bis § 1921 BGB) verstreut zu finden. Es existiert kein Katalog von nacheinander aufgelisteten Anspruchsgrundlagen. Das 4. Buch des BGB folgt einer anderen Systematik. Es ist untergliedert in die Abschnitte Bürgerliche Ehe (1. Abschnitt) Verwandtschaft (2. Abschnitt) und Vormundschaft - Betreuung - Pflegschaft (3. Abschnitt). Wir haben uns die Mühe gemacht, das Auffinden der richtigen Anspruchsgrundlage (BGB-Norm) mit einer grafischen > Übersicht zu erleichtern. Wurde die für Ihren Fall richtige Anspruchsgrundlage gefunden, müssen die darin formulierten Anspruchsvoraussetzungen zutreffen. Ist dies der Fall, kommen Sie zur zweiten Prüfungsebene: die > Bedarfsermittlung.
Art der Beziehung | Anspruchsgrund | BGB - Norm | ||
Kind - Eltern - Beziehung | | § 1601 | ||
Eltern - Kind - Beziehung | | |||
Ehe | Unterhalt wegen ehelicher Solidarität | intakt | | § 1360 |
Ehe in der Krise | | § 1361 | ||
wegen oder Ausgleich | § 1570 | |||
§ 1571 | ||||
UNTERHALT wegen KRANKHEIT | § 1572 | |||
UNTERHALT wegen ERWERBSLOSIGKEIT | ||||
AUSBILDUNGSUNTERHALT | § 1575 | |||
BILLIGKEITS-UNTERHALT | § 1576 | |||
ElternschaftohneTrauschein | GEBURT eines KINDES | § 1615 l Abs.1 | ||
für die Mutter | § 1615 l Abs.2 | |||
für den Vater | § 1615 l Abs.4 |