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Wenn eine Ehe mit Güterstand der Zugewinngemeinschaft scheitert, wird oft nur an den > Zugewinnausgleich gedacht. Dies ist zu kurz gegriffen: Es gibt zahlreiche weitere Ausgleichsmechanismen außerhalb des ehelichen Güterrechts. Diese Ausgleichsmechanismen werden unter dem Begriff > Nebengüterrecht zusammengefasst.