Auskunft verlangen
um Unterhaltsanspruch zu sichern

Das Wichtigste in Kürze

  1. Kennzeichen eines Unterhaltsanspruchs ist, dass der Unterhaltspflichtige nicht von sich aus zu leisten hat (keine "Bringschuld"), dies vielmehr erst auf Verlangen des Unterhaltsberechtigten ("Holschuld") zu tun braucht (sog. verhaltender Anspruch).
  2. Verhaltene Ansprüche können erst ab, und nur rückwirkend bis zum Zeitpunkt des Verlangens geltend gemacht werden.
  3. Es gibt drei Möglichkeiten, Unterhalt rechtswirksam zu verlangen: Auskunftsverlagen – Mahnung von Unterhalt – Einleitung des Unterhaltsverfahrens.
  4. Holen Sie sich hier vom Experten ein Muster für ein Auskunftsersuchen, zum rechtswirksamen Unterhaltsverlangen. Erfahren Sie jetzt mehr über Ihre Rechte bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen! Wir beraten Sie gerne. Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf.


  • Ordnungsgemäßes Auskunftsverlangen
    führt zur Auskunftspflicht

    Wer korrekt zur Auskunft über sein Einkommen aufgefordert wurde, muss die Auskunft korrekt erteilen. Hier fangen in der Praxis viele Probleme an. Wie erteilt man Auskunft, ohne dass sich das weitere Unterhaltsverfahren in endlose Streitigkeiten um Form und Inhalt der Auskunft abdriftet? 

    > Wegweiser zur Auskunftspflicht


Persönlicher
Musterbrief

... (Anrede),

nachdem ich dir mitgeteilt habe, dass ich mich trennen möchte, muss weiter der Unterhalt für die Kinder (Kindesunterhalt) und für mich (Trennungsunterhalt) geregelt werden. Um deine Zahlungsverpflichtung errechnen zu können, bitte ich dich um Auskunft über dein monatliches Erwerbseinkommen unter Einbeziehung aller mit dem Arbeitsverhältnis einhergehenden Zahlungen; Lohnersatzleistungen (z.B. Krankengeld); Steuererstattungen; Kapitaleinkünfte

  • für den > Zeitraum vom … (Datum) bis … (Datum)

Bitte schicke mir für den Auskunftszeitraum

  • Kopien von deinen Gehaltsnachweisen
  • Kopie deiner letzten Lohnsteuerjahresbescheinigung
  • Kopie deiner/unserer letzten Steuererklärung und
  • unseres letzten Steuerbescheides.

Wenn du Abzüge von deinem Einkommen geltend machen willst, gib mir dazu ebenfalls Belege.

Ich bitte dich die Auskunft mir bis spätestens zum …. (> Frist setzen !) zu erteilen.

Vorläufig bitte ich dich um eine monatliche Zahlung in Höhe von ……(Betrag). Anhand deiner Auskünfte kann ich eine Überprüfung des vorläufigen Zahlbetrages und eine genauere Bezifferung vornehmen lassen.

(Unterschrift)


Hinweis


Der Brief muss enthalten

  • einen Termin für die Auskunftserteilung,

  • den > Zeitraum des zu belegenden Einkommens

  • und der Zugang muss nachweisbar sein (Einschreiben/Empfangsquittung).

  • Weitere Hinweise zu den Anforderungen an ein Auskunftsverlangen > hier

»
Formular |
zur Auskunftserteilung und Einkommensermittlung


Auskunft verlangen
professionell

» Auskunft verlangen; aber richtig


Anschrift

(...)

Sehr geehrte(r)

(Vertretungsanzeige) "Hiermit zeigen wir die anwaltliche Vertretung von Herrn/Frau (...) sowie des von ihr/ihm gesetzlich vertretenen Kindes an (...)"


Zum Unterhalt


Um die Höhe Ihrer Verpflichtung zur Zahlung von Unterhalt feststellen zu können, ist es zunächst erforderlich, dass Sie Auskunft über Ihr Erwerbseinkommen anhand einer geordneten schriftlichen und unterzeichneten Zusammenstellung erteilen. Die Auskunft muss bei Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit Angaben und Belege für den > Zeitraum von (…) bis (…) [Gehaltsnachweise der letzten 12 Monate] enthalten.

Bei sonstigen > Einkünften, insbesondere bei Einkünften aus selbständiger, gewerblicher, bzw. freiberuflicher Tätigkeit, aus Vermietung und Verpachtung sowie aus Kapitalerträgen erstreckt sich die Auskunfts- und Belegpflicht über einen > Drei-Jahres-Zeitraum, hier über den Zeitraum der Jahre (…) bis (…). Falls für diesen Zeitraum noch keine vollständigen Belege vorhanden sind (z.B. kein Einkommensteuerbescheid), dann ist für die Auskunft der Zeitraum der Jahre von (…) bis (…) maßgebend. 

Wenn Sie innerhalb der letzten zwölf Kalendermonate arbeitslos geworden sind, haben Sie auch die Bescheide der Agentur für Arbeit vorzulegen. Sollten Sie für den Verlust des Arbeitsplatzes eine > Abfindung bekommen haben, wird um Vorlage der Abfindungsvereinbarung und Abfindungsabrechnung gebeten. Haben Sie im selben Zeitraum krankheitsbedingte Leistungen erhalten, wird auch um Vorlage der entsprechenden Bescheide gebeten. Wir erwarten die Auskunft bis spätestens zum

(Fristeneintrag)

Nach fruchtlosem Fristablauf sehen wir uns veranlasst, > gerichtliche Maßnahmen zu ergreifen. Wir machen darauf aufmerksam, dass Sie ab sofort gesetzlichen Unterhalt schulden, auch wenn der konkrete Unterhaltsbetrag erst nach Vorlage der Auskunft konkret beziffert werden kann. Bitte stellen Sie sich darauf ein, dass neben dem Basisunterhalt auch > Mehrbedarf geltend gemacht wird [wie z.B. laufende Kosten für Kindergarten, Hort, Schule, Studiengebühren u.a.]


Soweit Sie Ihr unterhaltsrelevantes Einkommen wegen laufenden Zahlungsverpflichtungen > bereinigt haben wollen, sollten Sie mit der Auskunft Ihre Verbindlichkeiten mit Angaben zu Höhe, Art und Dauer versehen und entsprechend belegen. Handelt es sich um > Kreditverbindlichkeiten, sind und Zeitpunkt der Kreditaufnahme und das voraussichtliche Ende des Kredits mit Vorlage des Zins- und Tilgungsplans anzugeben. Zum Nachweis tatsächlicher Zahlungen auf bestehende Kredite sind Kontoauszüge oder Barquittungen vorzulegen.

» Formular | zur Auskunftserteilung und Einkommensermittlung


Weitere Textbausteine
zum Auskunftsverlangen im Verfahren


Unbezifferte Stufenmahnung
Textbaustein


"Hiermit werden Sie im Namen meiner Mandantschaft sowie des von ihr gesetzlich vertretenen Kindes aufgefordert [...] ab dem 1. des Monats [MONAT] den sich aus der zu erteilenden Auskunft ergebenden > Trennungs - und > Kindesunterhalt zu zahlen"


Bezifferte künftige Forderung |
Vorbehaltene Nachforderung
Textbaustein


"bis zur endgültigen Bezifferung des geforderten Unterhalts anhand Ihrer > vollständigen und ordnungsgemäßen Auskunft wird - unter dem Vorbehalt möglicher Nachforderungen - ab sofort ein monatlicher Unterhaltsbetrag in Höhe von [konkreter BETRAG] verlangt."


Vermögensauskunft zum Trennungszeitpunkt
Textbaustein


Sie leben mit unserer Mandantschaft im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das Auskunfts- und Belegvorlage-Begehren umfasst damit auch den aktuellen Stand Ihres Vermögens zum > Trennungszeitpunkt, d.h. zum Stichtag, den (DATUM). Der Anspruch ergibt sich aus § 1379 Abs.2 BGB. Wir werden Sie zur gegebenen Zeit weiter auffordern, den Stand Ihres Vermögens zum Stichtag der > Zustellung des Scheidungsantrags anzugeben. Weiter werden Sie hiermit aufgefordert, sämtliche Belege zum Nachweis der Angaben vorzulegen. Wie die Auskunft zu den jeweiligen Stichtagen zu erfolgen hat und zu belegen ist, entnehmen Sie bitte den dazu beigefügten Hinweisen (> Formular zur Auskunft).

Wir erwarten die Auskunftserteilung bis spätestens zum

(Fristeneintrag)

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt

Links & Literatur 



Links



Literatur



In eigener Sache


  • Gegenanspruch auf Auskunft zur Feststellung des Ehegattenunterhalts, Muster-Auskunftsverlangen, unser Az.: 75/16-1 (D3/599-16)