Auskunft
über die Unterhaltsbemessungsgrundlagen
Der Unterhaltsberechtigte muss seinen Anspruch darlegen und beweisen (> Beweislast im Unterhaltsrecht). Ebenso müssen Unterhaltspflichtige ihre berechtigen Einwände gegen eine Unterhaltspflicht beweisen können. In aller Regel werden dafür Einkommensbelege benötigt, die sich im Besitz der Gegenpartei befinden. Ohne Auskunftsansprüche würden unüberwindbare Beweisnot-Situationen auftreten und eine Unterhaltsermittlung unmöglich machen. Weil die Auskunft nicht richtig verlangt oder die Auskunft nicht richtig erteilt wird, stecken manche Unterhaltsverfahren in der Praxis fest und ziehen sich wie ein endloser Kaugummi. Wann und wie Auskünfte im Unterhaltsrecht verlangt und erteilt werden, erfahren Sie
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Leitfaden
zur Auskunft im Unterhaltsrecht
Auskunftsanspruch
durchsetzen
Wird die > Auskunftspflicht nicht erfüllt, stellt sich die Frage, welche Möglichkeiten jetzt zur gerichtlichen Durchsetzung des Auskunftsanspruchs bestehen.
- Jetzt ist an ein Unterhaltsverfahren in Form eines > Stufenantrags oder an ein einen unmittelbaren > Leistungsantrag ohne außergerichtliche Auskunft zu denken.
- Über die Möglichkeit > gerichtlicher Anordnungen zur Auskunftserteilung erhöht sich Im Unterhaltsverfahren nochmals der Druck zur Auskunft.
- Werden im laufenden gerichtlichen Verfahren falsche Aukünfte erteilt, drohen strafrechtliche Konsequenzen wegen Verstoß gegen die > prozessuale Wahrheitspflicht.
- Bestehen Zweifel an der Vollständigkeit und Richtigkeit der Auskunft, kann dazu vom Auskunftsschuldner eine > eidesstattliche Versicherung verlangt werden.
- Bei Unterhaltsverfahren mit Verfahrenskostenhilfe kann ein Akteneinsichtsantrag zur Einsicht in das > VKH-Beiheft eine besondere Auskunftsquelle eröffnen. Dort befinden sich die Formblätter mit den Erklärungen der Gegenseite zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen. An dieses VHK-Beiheft gelangen Sie nicht ohne entsprechenden Antrag.
- Besondere Befugnisse hat das > Jugendamt , um an Auskünfte zur Ermittlung des Kindesunterhalts zu gelangen.
Links & Literatur
Links
Literatur
- Winfried Born, Immer Ärger mit der Auskunft - ein unvermeidbares Problem?, in: FF 2016, 180 ff.
- Winfried Born, Auskunftsansprüche im Unterhaltsrecht, in NZFam 2016, 349
- Thomas Herr, Anwaltstaktik beim Auskunftsanspruch, in Familienrecht kompakt 11 | 2005