Verfahrensschritte


1. Schritt :
Vor Trennung und Ablauf einer gesetzlich bestimmten Trennungsphase ist die Ehe nicht > scheidungsreif . In der Regel kann erst nach Ablauf eines Trennungsjahres an die Scheidung gedacht werden.

2. Schritt:
Spätestens ab Trennung sollte die Scheidung > vorbereitet werden.
Welche > Strategien es für eine möglichst einvernehmliche und kostengünstige Scheidung gibt, erfahren Sie hier

> mehr


3. Schritt:
Ein Scheidungsverfahren beginnt mit > Scheidungsantrag. Nur ein Anwalt kann den Scheidungsantrag stellen > Anwaltszwang


4. Schritt :
Die Scheidung kann "blank" durchgeführt werden oder es werden weitere > Folgesachen zusätzlich anhängig gemacht. Dadurch entsteht ein sog. > Scheidungsverbund . Jetzt kann die Scheidung nicht mehr ohne gleichzeitige Entscheidung über die Folgesachen ausgesprochen werden.


5. Schritt :
Eine Scheidung erfolgt erst nach Anhörung im > Scheidungstermin.


6. Schritt:
Das Scheidungsverfahren endet mit Scheidungsendbeschluss. Wird dieser mit einem > Rechtskraftvermerk versehen, ist das der amtlicher Nachweis, dass Sie gescheiden sind.

Hinweis : Weitere Informationen zum Thema Scheidung finden Sie im > Leitfaden zur „ Scheidung “ > mehr