Themen im Überblick » Leitfäden
Unser Antrieb ist es, Sie vor „Schiffbruch“ im Familienrechtsstreit zu bewahren. Dafür haben wir die >> Infothek << geschrieben.
Es gibt jedoch ähnliche Problemlagen, die ähnliche Fragen aufwerfen. Diese Problemlagen entstehen aus der Rolle, die man in einer sich trennenden Familienstruktur einnimmt. Ehen von Unternehmern, Eltern oder Immobilieneigentümern erfordern jeweils spezifische Beratungsansätze und rechtliches Management bei Trennung und Scheidung. Abhängig von Ihrer eigenen Rolle haben wir praxisgerechte Leitfäden zu relevanten Themen erstellt.
Themen | Leitfäden
- Trennung | Leitfaden bis zur Scheidung
- Scheidung | Leitfaden durch das Scheidungsrecht
- Unternehmer | Leitfaden für Unternehmerehen
- Immobilie | Leitfaden für Immobilienbesitzer
- Vermögen | Leitfaden zur Vermögensauseinandersetzung
- Unterhalt | Leitfaden zum Unterhaltsrecht
- Einkommen | Leitfaden zum unterhaltsrelevanten Einkommen
- Auskunft | Leitfaden zum Auskunftsverlangen und Auskunftspflicht
- Steuer | Leitfaden zur Einkommenssteuer nach Trennung
- Eltern | Leitfaden für Eltern mit Kindern
- Vater | Leitfaden zu den Vaterrechten
- Österreich | Leitfaden zum Kindesunterhalt in Österreich
Navigieren
Systematischer Standort
Familienrecht
in Europa
Europäische Menschenrechtskonvention
Art. 8 EMRK
Anders als Art. 6 Abs. 1 GG schützt die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) nicht Ehe und Familie, sondern das Familienleben (Art. 8 EMRK). Geschützt wird die tatsächlich gelebte Familie, also Beziehungen, in denen Partner zusammenleben und füreinander einstehen wollen, sowie die Beziehungen zwischen Kindern und ihren engsten Bezugspersonen.
Für solche Familienbeziehungen muss der Staat einen angemessenen rechtlichen Rahmen zur Verfügung stellen, wie er es etwa mit dem Angebot einer eingetragenen rechtlichen Partnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare tun kann. Während Grund- und Menschenrechte traditionell als reine Abwehrrechte gegen den Staat begriffen werden, handelt es sich hier um eine positive Verpflichtung. Der Staat muss tätig werden, um passende Rechtsregime zu schaffen, in denen Familienbeziehungen gelebt werden können (sog. „Bereitstellungsfunktion des Rechts“).
Das Familienrecht ist damit kein Instrument zur Durchsetzung normativer Leitbilder wie etwa dem der traditionellen Familie. Die EMRK fordert vielmehr eine liberale, freiheitliche Ordnung, in der der Staat den Einzelnen die Möglichkeit gibt, ihre Familienbeziehungen zu leben und zu entfalten. Im transeuropäischen Kulturkampf zwischen Liberalität und Tradition steht der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte damit unbeirrt und unaufgeregt zum liberalen Grundkonzept der EMRK.
(Quelle: Prof. Dr. Robert Uerpmann-Wittzack, maîtrise en droit (Aix-Marseille III), Universität Regensburg)